Das Bundesfinanzministerium will eine höchstrichterliche Entscheidung über die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac. Die Anweisung an die Frankfurter Finanzverwaltung, für eine Revision vor dem Bundesfinanzhof zu streiten, komme aus Berlin, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. "Es geht dabei um einen Fall, der von so grundsätzlicher Bedeutung ist, dass wir eine höchstrichterliche Entscheidung wollen." Auslöser ist ein Urteil des hessischen Finanzgerichts in Kassel aus dem vergangenen Jahr. Das Gericht hatte Attac die Gemeinnützigkeit bescheinigt und keine Revision zugelassen. Dagegen hat die Frankfurter Finanzverwaltung Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof eingelegt. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile.
POLITIK
Foto: stock.adobe.com / fedorovekb
Doch Revision des Attac-Urteils?
MEHR AUS DIESEM RESSORT
Nachrichten aus Wirtschaft und Politik (12.4.2024)
Drei Fragen ...
12.04.2024
Nach gedacht: Trennlinien
Der Mensch ist ein widersprüchliches Wesen, das alles ganz gerne einde ...
12.04.2024
Neuorientierung
Die Zeitenwende bei der Bundeswehr ist zwar finanziert, aber d ...
12.04.2024
Kinder müssen warten
Es sollte das große sozialpolitische Reformprojekt werden. Soz ...
12.04.2024
Mühsame Erfolgsgeschichte
20 Jahre ist die letzte große EU-Erweiterungsrunde her. Ein mü ...
12.04.2024
Nahaufnahme: Hass, Hetze, Gewalt
Die Sprache von Donald Trump wird noch aggressiver und sprengt ...
12.04.2024
Nachrichten aus Wirtschaft und Politik (5.04.2024)
In eigener Sache: unser Papier ...
05.04.2024
Nach gedacht: Schwierige Wahrheiten
Der Dauerregen kann schon ganz schön aufs Gemüt gehen. Das Saarland is ...
05.04.2024