Sogenannte Gefährder sollen künftig leichter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Der Bundesrat billigte Pläne der Bundesregierung, nach denen Extremisten, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt worden waren, nach ihrer Haft eine Fußfessel tragen müssen.
Die Fußfessel-Maßnahmen sind eine Reaktion auf die Gewalt- und Terrortaten von München, Ansbach, Würzburg und Berlin. Für das Anordnen einer Fußfessel soll im Fall verurteilter Extremisten künftig eine zweijährige Freiheitsstrafe genügen.
Der Einsatz der Fußfessel ist umstritten. Sie kann Ermittlern wertvolle Zeitvorteile liefern, Anschläge aber nicht verhindern darin sind sich Polizei, Justiz und Politik weitgehend einig.
Die elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender zur Aufenthaltsüberwachung mit Alarmfunktion. Alarm wird ausgelöst, wenn ein Betroffener sich nicht an Auflagen hält oder den Sender manipuliert.
POLITIK
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Fußfessel für Gefährder
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