Zubehör für Oldtimer muss "zeitgenössisch" sein, sonst droht die Aberkennung des H-Kennzeichens. Für Diskussionen sorgt oft auch der Lack.
Mindestens 30 Jahre alt, die Hauptuntersuchung bestanden das sind schon mal die Grundanforderungen fürs begehrte H-Kennzeichen eines Oldtimers. Soweit unstrittig. Diskussionswürdig dagegen sind Zubehörteile, Anbauten und Lacke. Manches davon gefährdet die Zulassung mit dem lukrativen H-Kennzeichen gemäß § 23 StVZO. Die Grundregel: Nicht alles, was gefällt, darf auch ans Auto. Zubehör und Anbauteile müssen "zeitgenössisch", also schon damals für das Auto verfügbar gewesen sein.
Material gibt es reichlich: Reliquien der Tuningwelle, die in den 80er-Jahren über Deutschland schwappte. Tiefer, breiter, schriller, lautete die Devise. Zubehörkataloge mit Spoilern, Schwellern und sonstigem Zierrat für Manta & Co hatten Telefonbuchstärke. Ein solches Tuningmonster heute im Original zu erstehen, ist schwierig. Da lockt eher der Umbau einer Brot- und Butterversion. Die Metamorphose eines handpolierten Garagenwagens zum kriegsbemalten Bügelbrett ist nicht jedermanns Sache. Aber keinesfalls selten.
Eine verstärkte Nachfrage nach entsprechenden Insignien verzeichnet auch der Wolfsburger Zubehörspezialist Kamei. "Autos aus den 80ern sind heute Oldtimer. Die Besitzer verbinden damit gerne Erinnerungen an ihre Begeisterung für optisches Tuning", mutmaßt Unternehmenssprecher Chris Mlynek: "Es gab ja nichts, was es nicht gab." Einiges fertigt das Unternehmen heute wieder. Anderes seit damals ununterbrochen.
Spoiler von 1953 noch immer gefragt
Für den VW Käfer etwa hat Kamei noch immer den allerersten Spoiler überhaupt im Programm. "Tiefensteuer" nannte sich das Teil, mit dem Firmengründer Karl Meier 1953 zum Genfer Salon reiste. Es wird noch immer nachgefragt. "Solche Originalteile gewährleisten auf alle Fälle die Konformität zu den H-Kennzeichen-Regeln", betont Mlynek. Wer stattdessen nicht mehr gehandelte Zubehörteile gebraucht erwerbe, sollte anhand von zeitgenössischen Katalogen oder Zeitungsanzeigen prüfen, ob sie damals für den eigenen Oldie angeboten wurden.
Dass beispielsweise ein Golf aus dem Jahr 1985 optisch dank Spoiler und Folien eine GTi-Optik erhalte, sei kein Problem, bestätigt Oldtimer-Experte Bastian Schonauer von der Prüforganisation GTÜ: "Das war schließlich damals schon üblich. Das entsprechende Zubehör gab es vor 30 Jahren zu kaufen." Für ganze Umbauten zum Beispiele einen Kombi in einen Leichenwagen oder einen Käfer in einen Buggy gilt: Der ganze Umbau muss 30 Jahre alt sein oder in den ersten zehn "Lebensjahren" des Basisfahrzeugs erfolgt sein.
Äußerst diffizil ist das Thema Lack. Seit einer Richtlinienreform 2011 gelten neue Regeln, der Teufel steckt wie so häufig im Detail. "Nur eine zeitgenössische Farbgebung ist zulässig", zitiert Schonauer die neue Richtlinie und verweist damit auf den Knackpunkt. Farbe und Farbgebung seien nicht dasselbe, letzterer Begriff umschreibe auch die Art und Beschaffenheit: "Fährt beispielsweise ein Mercedes Strich Acht in matt schwarz vor, ist die H-Kennzeichen-Anerkennung in Gefahr. Mit glänzend schwarzer Farbe dagegen nicht." Der Grund: Glänzend schwarz wurde damals schon angeboten, matt schwarz nicht."
Genauso könne es bei einer nachträglich aufgetragenen, künstlichen Patinafarbe Akzeptanzprobleme geben. Eine Patina, also eine altersbedingte Oberflächenstruktur, ist derzeit ohnehin eines der großen Themen in der Oldtimerszene. Und bei den Prüforganisationen. Eine natürliche, echte Patina sei kein Hindernis für die Anerkennung als Oldtimer, sagen unisono KÜS, GTÜ, TÜV oder Dekra. Sie sei ja schließlich mit dem Auto zusammen gealtert. "Originale Patina, kleinere Kratzer und Dellen in geringer Zahl sind akzeptabel", heißt es im "Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimerfahrzeugen", den der TÜV Süd zusammen mit Vertretern des Oldtimerverbandes DEUVET entwickelt hat.
Gemusterte Lacke, aber oder gar Paintbrush-Motive werden nicht anerkannt. Weil es sie seinerzeit nicht gab. Eine Ausnahme aber sieht das Regelwerk vor: zeitgenössische Reklamebeschriftung, zum Beispiel auf Lieferwagen. Umgekehrt stelle die Entfernung einer vorhandenen Patina kein Problem für die H-Zulassung dar. Trotz derzeitigem Trend zum Schmuddellook: Die meisten Oldiefreunde entscheiden sich immer noch für den Ursprungszustand eines Lackes, falls sie eine Restaurierung in Angriff nehmen oder ein historisches Auto erwerben wollen. Wer Zweifel hat, sollte Expertenhilfe in Anspruch nehmen. Fachleute für Lack und Leder sind ihr Geld wert, schützen sie doch vor bösen Überraschungen.
Knifflige Elektrik und Beleuchtung
Die Liste an An- und Umbauten ist damit aber noch lange nicht abgearbeitet, wie Oldtimer-Experte Matthias Gerst vom TÜV Süd weiß. Immer häufiger verursachen Elektrik und Beleuchtung Klärungsbedarf. "Ein modernes Radio beispielsweise im Oldtimer wird akzeptiert", erklärt Gerst: "Ebenso eine Modifikation des Kabelbaums oder ein Umbau von sechs auf zwölf Volt." Auch das Anbringen von zusätzlichen, vorschriftsmäßigen Scheinwerfern sei möglich. Dies diene schließlich auch der Sicherheit. Bei manchen optischen Spielereien dagegen verweigern die Prüfer das H-Kennzeichen: "Rechteckscheinwerfer am Käfer etwa oder Rückleuchten eines anderen Autos an einem Mercedes wären nicht statthaft." Und vermutlich auch nicht schön.
Alex Mannschatz