Der Bundesgerichtshof (BGH) macht den Weg frei für mehr Preiskampf bei medizinischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Die Händler dürfen nach einem Grundsatzurteil darauf verzichten, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu berechnen. Zwar seien die Versicherten prinzipiell zur Selbstbeteiligung verpflichtet, entschieden die Karlsruher Richter vor wenigen Tagen. Dem Händler steht es demnach aber frei, von der Einziehung auf eigene Kosten abzusehen. In dem Fall hatten Wettbewerbsschützer einen Versandhändler für Diabetiker-Bedarf aus der Nähe von Ulm verklagt, der mit dem Erlass der Zuzahlung geworben hatte. Am Ende bekam der Händler Recht.
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Preiskampf eröffnet
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