Beim Eigenanteil, den Patienten für die Pflege in Pflegeheimen zahlen müssen, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervor. Am günstigsten ist es in Thüringen mit durchschnittlich 237,19 Euro im Monat, am teuersten in Berlin mit 872,50 Euro. Im bundesweiten Schnitt betrug dieser je Einrichtung einheitliche Eigenanteil zum Stichtag 1. April 602,13 Euro. Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen den Eigenanteil leisten, weil die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie auch für die Unterkunft samt Verpflegung. Dazu kommen umgelegte Kosten für Investitionen zum Beispiel in Umbauten und Modernisierungen ihres Heims.
Hintergrund für Unterschiede beim pflegebedingten Eigenanteil ist, dass die Schlüssel für die Personalausstattung je nach Bundesland vertraglich festgelegt werden. So ist eine Vollkraft zum Beispiel in Berlin im Schnitt für 3,9 Bewohner mit Pflegegrad 2 zuständig – in Schleswig-Holstein aber für 5,4 Bewohner. Regionale Unterschiede können auch entstehen, weil die Personalkosten sich bundesweit durchaus unterscheiden.