Ob verbale Beleidigungen wie „Arschloch“, „blöde Kuh“ und „Wichser“ oder obszöne Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger: Wer andere im Straßenverkehr derart beleidigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf weist die „ADAC Motorwelt“ hin (Ausgabe 7-8/2018). Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten.
Feste Strafen für bestimmte Ausdrücke oder Gesten gibt es aber nicht. Normalerweise belegen Gerichte solche Beleidigungen mit 20 bis 30 Tagessätzen. Der Betrag hängt also vom monatlichen Einkommen ab. So kosteten im Einzelfall Kraftausdrücke wie „blöde Kuh“, „Arschloch“ oder „Wichser“ 1.000 Euro, nennt die Clubzeitschrift des ADAC Beispiele. In anderen Fällen gingen Beklagte demnach allerdings mit Begriffen wie „Wegelagerer“, „Oberförster“ oder auch „komischer Vogel“ gegenüber Polizisten straffrei aus. Beschimpfen sich aber zwei Kontrahenten im selben Streit gegenseitig, können Gerichte das gegeneinander aufwiegen – und somit beide freisprechen.