Mit Steueranreizen will die Bundesregierung privaten Investoren den Bau bezahlbarer Wohnungen schmackhaft machen. Die Sonderabschreibungen sollen aus Sicht des Bundesfinanzministeriums für Objekte gelten, für die zwischen dem 31. August dieses Jahres und dem 31. Dezember 2021 ein Bauantrag gestellt wird. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor. Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ein ähnlicher Vorstoß war 2016 an der SPD gescheitert. Voraussetzung für die Vergünstigung ist dem Entwurf zufolge, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Sonderabschreibung kann nicht nutzen, wer schon andere öffentliche Gelder für seine Investition bezieht. Zudem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren vermietet werden. Die Förderung würde nach Berechnungen des Finanzministeriums bis 2022 mit insgesamt 310 Millionen Euro zu Buche schlagen, vorwiegend bei Bund und Ländern. FDP und Grüne zweifelten die Wirkung der Pläne an, Verbände forderten eine dauerhaft höhere steuerliche Entlastung.
WIRTSCHAFT
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