Das Berliner „Volksbegehren für mehr Videoaufklärung und Datenschutz" ist nach Ansicht von Innensenator Andreas Geisel (SPD) verfassungswidrig und muss dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden. Gefordert wird im Begehren, an 50 Stellen bis zu 1.000 neue Kameras aufzuhängen, um Kriminalität einzudämmen und das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Der Titel „Für mehr Datenschutz" sei „irreführend", so Geisel. Auch gebe es weder technische noch gesetzliche Grundlagen für die geforderte „intelligente" Videoüberwachung. Außerdem könnten nicht nur Video-, sondern auch Tonaufnahmen gemacht werden.
Die Initiatoren des Volksbegehrens werfen Geisel nun Verzögerungstaktik vor. Sie fürchten, dass nicht, wie geplant, parallel zur Europawahl im Mai 2019 abgestimmt werden kann.