Knapp 260.000 Wahlberechtigte dürfen am 14. Oktober in Luxemburg ihre Stimme abgeben. Ein beträchtlicher Teil will jedoch nicht diesen Termin wahrnehmen, sondern vielmehr das neue Wahlgesetz nutzen und schon vorher abstimmen. Mit etwas über 40.000 liegt die Zahl der Anträge für eine Briefwahl mehr als doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. Während Briefwähler früher nur unter strengen Bedingungen und Angaben von Gründen Briefwahl beantragen konnten, ist sie jetzt unkompliziert.
In Luxemburg gilt übrigens weiterhin Wahlpflicht. Bei den letzten Wahlen waren aber jeweils über 30.000 Menschen dem nicht nachgekommen. Unklar ist, wie viele davon eine gültige Entschuldigung hatten. Wer keine vorweisen kann, dem drohen Strafen von 100 bis 250 Euro, im Wiederholungsfall sogar von 1.000 Euro. Allerdings wurden Verstöße gegen die Wahlpflicht zuletzt nicht mehr verfolgt. Das Thema hatte noch im vergangenen Jahr einen Parlamentsausschuss beschäftigt.