Deutschland ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zu nachsichtig mit dem Autobauer Daimler umgegangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte die Bundesrepublik, weil sie nicht rechtzeitig dafür gesorgt habe, dass ein schädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 neuen Daimler-Fahrzeugen verboten wird.
Damit gaben die Luxemburger Richter nach jahrelangem Streit in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt und bestätigten Einschätzungen von Umweltverbänden und Verbraucherschützern: Diese werfen im Zuge des Diesel-Abgasskandals der Bundesregierung immer wieder vor, zu nachsichtig mit der Autoindustrie umzugehen.
Die EU-Kommission hatte bereits 2014 ein Verfahren eingeleitet. Erst im März 2017 – also viel zu spät – hatte das Kraftfahrt-Bundesamt reagiert.