Lahmt das Internet zu Hause dann und wann, müssen Verbraucher wohl oder übel damit leben. Ein Kündigungsgrund für den Vertrag mit dem Provider liegt erst vor, wenn die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit erheblich, regelmäßig wiederkehrend oder dauerhaft von der vertraglich vereinbarten abweicht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese Kriterien lege die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde der Provider als Messlatte an. Bevor man sich daran macht, die Geschwindigkeit zu messen, und dann gegebenenfalls seine Kundenrechte durchzusetzen, sollte man erst mal alle möglichen Fehlerquellen ausschließen, raten die Verbraucherschützer. Vom veralteten Lan- oder W-Lan-Treiber über schlechten W-Lan-Empfang, falsche Router-Einstellungen und ungeeignete Kabel bis hin zu bremsenden Virenscannern seien viele Faktoren denkbar, die auf die Geschwindigkeit drücken. Im Zweifel helfe es oft auch, den Router einfach einmal aus- und wieder einzuschalten.
TECHNIK
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Nicht nur Provider schuld
Technik - Kurz & Knapp
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