Der Rotmilan hat gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde zweier Windradbetreiber zurückgewiesen. Sie hatten in Sachsen-Anhalt von den Behörden keine Genehmigung bekommen, weil es im Umkreis der geplanten Anlagen mehrere Milan-Horste gab. Die Behörden befürchteten, dass die Greifvögel von den Windradflügeln getötet würden. Das Verwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hatte die Klagen der Betreiber abgewiesen: Sie könnten die Entscheidung nicht kontrollieren, denn es fehle ein anerkannter Maßstab, um das Risiko für die Milane zu beurteilen. Die Firmen sahen sich in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt und klagten in Karlsruhe – ohne Erfolg. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge dürfen sich die Gerichte tatsächlich auf die Einschätzung der Behörden verlassen.
WIRTSCHAFT
Foto: imago/BIA
Milane oder Windräder
Wirtschaft - Kurz & Knapp
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