Über den Digitalpakt für Schulen wird weiter verhandelt. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag soll prüfen, ob für den Digitalpakt überhaupt eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Der vorliegende Gesetzentwurf, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer abgelehnt haben, soll dafür gründlich überarbeitet werden. Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) machte gegenüber der Kultusministerkonferenz deutlich, dass der Digitalpakt Schule und eine Grundgesetzänderung voneinander getrennt zu betrachten seien. Die Länder lehnen natürlich nicht die Hilfen des Bundes ab, wohl aber etliche Bedingungen, die daran geknüpft sein sollen. Vorgesehen war, dass der Bund den Ländern in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro für einen Ausbau von digitalem Unterricht zahlen kann. Bis zum Ende der Legislaturperiode will der Bund 3,5 Milliarden zahlen, die Länder sollen dann noch zwei Milliarden dazu geben. Für die Zukunft ist eine 50:50-Förderung angedacht.
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Digitalpakt auch ohne Grundgesetzänderung?
Politik - Kurz & Knapp
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