Wer eine Autoreise plant sollte wissen, welche europäischen Städte und Regionen noch freie Fahrt gewähren und was man dafür braucht. Ein Überblick über die Vorschriften.
Umweltzonen gibt es nicht nur in deutschen Städten, sondern auch im Ausland. Eine rigide Strategie verfolgt Frankreich seit vergangenem Jahr. Dort haben alle Departements und Städte nun die rechtliche Möglichkeit, Umweltzonen zu deklarieren. Davon Gebrauch gemacht haben bislang Paris, Lyon, Grenoble, Lille, Toulouse und Straßburg sowie zwölf Départements, darunter die Urlaubshochburgen Pyrénees-Atlantiques, Savoie und Vendée. Wer hier – auch als Ausländer – rein oder durch will, sollte sich eine landesweit geltende Plakette namens Crit’Air besorgen.
Das französische Plakettensystem ist in sechs unterschiedliche Kategorien und Farben unterteilt. Die Zuteilung erfolgt in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp, dem Baujahr und der Euronorm. Die Plakette kann nur online bestellt werden, am günstigsten beim französischen Umweltministerium direkt. Ohne diese Plakette dürfen die betroffenen Bereiche, sobald sie als Umweltzone deklariert sind, nicht befahren werden – auch wenn für das Fahrzeug eigentlich eine Zuteilung erfolgen würde.
Die Plaketten tragen einen das Fahrzeug identifizierenden IR-Code, der zur Verkehrsüberwachung gescannt wird. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Allerdings gibt es bei der Umsetzung Unterschiede. Während beispielsweise in Paris der transitlastige Stadtautobahnring nicht Bestandteil der Zone ist, sieht das etwa in Grenoble anders aus. Hier ist der gesamte Großraum betroffen und damit auch die durch ihn führenden Autobahnen in Richtung Italien und Südfrankreich.
Auch zeitlich unterscheidet sich das Ganze von Präfektur zu Präfektur. In Paris und Lille besteht ganzjährig Plakettenpflicht. In anderen Städten handelt es sich um sporadische oder auch temporär angeordnete Umweltzonen. Sie werden jedes Mal dann zu Verbotszonen für Autos ohne Plakette, wenn die von den Départements zu bestimmenden Grenzwerte übertroffen werden. Fahren dürfen dann nur noch Autos mit Plaketten der jeweils erlaubten Kategorien. Manche Zonen gelten für eine festgelegte Zeit (Zones à Circulation Restrainte, kurz ZCR), andere nur für die Dauer der Grenzwertüberschreitung (Zones de Protection de l’Air, kurz ZPA).
Zum Teil empfindlich hohe Bußgelder
Vereinfacht lässt sich sagen: Im Falle der Deklarierung einer Umweltzone, egal ob ZCR oder ZPA, haben bereits heute Autos mit Euro 0 und Euro 1 keine Chance mehr. Je höher die Schadstoffwerte in der Luft, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass höhere Euronormen betroffen sind. Darüber hinaus drohen zusätzliche Restriktionen wie etwa Tempolimits von 20 km/h. Wie das kommuniziert wird, bleibt den Kommunen überlassen. In der Regel geschieht dies durch elektronische Anzeigen am Straßenrand und über den landesweiten Verkehrsfunk „Autoroute Info" auf der Frequenz 107,7 FM. Aufpassen lohnt sich. Die Bußgeldsätze liegen je nach Ort und Vergehen zwischen 35 und 375 Euro.
Überschaubar verhält sich die Sache noch in Belgien. Seit diesem Jahr gibt es zwei Umweltzonen (Low Emission Zones, kurz LEZ) – in Brüssel und in Antwerpen. Gekennzeichnet werden sie durch Verkehrszeichen, die Regeln gelten ganzjährig rund um die Uhr. Die Belgier verzichten dabei auf Plaketten und setzen auf eine Online-Registrierung der Autobesitzer und auf Kamerasysteme für einen Kennzeichenabgleich. Für Betroffene, die unters Fahrverbot fallen, gibt es die Möglichkeit, mit einer gebührenpflichtigen Tagesvignette an bis zu acht Tagen im Jahr doch in eine Zone einzufahren.
In Antwerpen sind vorerst Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter der Euronorm 3 und älter chancenlos, ebenso Benziner aus der Zeit vor Einführung der Euronormen. Brüssel belässt es zunächst bei Verboten für Selbstzünder mit Euro 1 und Euro 0. Ab diesem Jahr soll es aber deutliche Verschärfungen geben.
Auch Besucher aus dem Ausland müssen ihre Fahrzeuge online registrieren. Erforderlich hierfür sind der Fahrzeugschein und das COC-Zertifikat mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Sie liegt beim Neuwagenkauf bei, ansonsten sollte man sie beim Hersteller anfordern. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, zahlt in Antwerpen seit März 2018 125 Euro, in Brüssel werden seit September bis zu 350 Euro Strafe fällig. Gut für Transitreisende: In Antwerpen ist der Autobahnring R1 nicht Teil der Umweltzone, Brüssel nimmt den Autobahnring R0 aus.
Auch wenn politische Entscheidungen in Italien zuweilen dauern, in Sachen Umweltzonen war das Traumland vieler Deutscher schnell dabei. Seit 2008 schon gibt es in vielen Innenstädten eine Zona Traffico Limitato (ZTL) – einen Bereich also, in den nur mit Sondergenehmigung eingefahren werden darf. Ohne diese Genehmigung gilt ein generelles Fahrverbot. In manchen Zonen ist es auf bestimmte Tagesszeiten beschränkt. Daher vor der Urlaubsfahrt unbedingt Infos einholen, ob die Zielstadt eine solche Zone hat.
Alle Kennzeichen werden gescannt oder abfotografiert
Nicht nur Touristenmagnete wie Florenz, Rom oder Pisa halten solche Zonen autofrei, auch eher unscheinbare Kommunen wie Arezzo oder Genua sind dabei. Der Beginn einer solchen Zone ist durch Schilder gekennzeichnet. In den meisten Städten fotografieren Kameras die Kennzeichen einfahrender Autos ab, anschließend wird geprüft, ob eine Genehmigung vorliegt. In kleinen Gemeinden kontrolliert die Polizei. Wer trotz Verbot erwischt wird, zahlt mindestens 80 Euro.
Liegt ein Hotel innerhalb einer ZTL, so können sich Gäste vorab durchs Hotelpersonal unter Ankündigung des Kennzeichens registrieren lassen. Eine Einfahrt ist dann möglich. Gut zu wissen: Auch nachträglich lassen sich Strafzettel unter Nachweis einer Hotelrechnung anfechten. Belege unbedingt aufheben. Die Behörden brauchen manchmal bis zu einem Jahr für den Versand ihrer Bußbescheide. Unabhängig von den ZTL-Verboten gelten in Bozen und Brixen generelle Fahrverbote für Euro-0- und Euro-1-Fahrzeuge, in Bozen zusätzlich für Euro-2-Diesel. Autobahnen in Südtirol sind allerdings ausgenommen.
In Österreich müssen Reisende mit Autos der Kraftfahrzeugklasse N (zum Beispiel Hochdachkombis oder Pick-ups) aufpassen, sofern ihr Gefährt als Lkw zugelassen ist. Dann nämlich drohen in Wien und einigen Teilen Niederösterreichs Fahrverbote für Autos der Emissionsklassen 0, 1 und 2. Die Abgasplakette für Nutzfahrzeuge („Abgas-Pickerl") gibt es erst ab Euro 3.
In den Niederlanden dürfen in Rotterdam und Utrecht keine Diesel mehr mit Erstzulassung vor 2001 fahren. Umweltplaketten gibt es nicht, die Nummernschilder bei unseren Nachbarn zeigen immer auch das Erstzulassungsjahr an. Auch Ausländern mit sichtlich betagten Autos droht die Kontrolle durch die Verkehrspolizei.
Überraschungen auf der Reise kann es auch in Spanien geben. Die Stadt Barcelona befindet sich in einer temporären Umweltzone. Im Falle des Überschreitens verschiedener Luftgrenzwerte können die Behörden allen Autos unterhalb einer bestimmten Euronorm (je nach Lage), die Fahrt in oder durch die katalanische Hauptstadt untersagen. Plaketten können derzeit noch nicht aus dem Ausland erworben werden, eine Anbringung allerdings ist auch nicht vorgeschrieben. Im Zweifel also Zulassungsbescheinigung parat halten.
Immer mehr Länder machen mit
In Portugal hat die Stadt Lissabon eine Umweltzone (Zona de Emissões Reduzidas, kurz ZER) deklariert. Eingeteilt ist sie in zwei Bereiche mit Verboten für Euro 0, 1, und 2 in „Zona 1". Im zweiten Bereich namens „Zona 2" gilt nur für Euro 0 und 1 Ende der Fahrt. Die Fahrverbote sind allerdings beschränkt auf Wochentage zwischen 7 und 21 Uhr.
Ebenfalls neue Rechte haben die Kommunen in Ungarn: Bei erhöhten Smogwerten kann ein Fahrverbot aktuell für Autos mit den Abgasnormen Euro 0 bis 4 (je nach Lage) in bestimmten Schutzzonen von Budapest ausgesprochen werden. Weitere Städte werden folgen. Betroffen sind auch im Ausland registrierte Fahrzeuge.
Strafen von umgerechnet 100 bis 120 Euro drohen bei verbotenen Einfahrten in die Zonen. Die Fahrverbote werden mindestens einen Tag vorher bekannt gegeben, die Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet. Zusätzlich können die Behörden beim Überschreiten von Grenzwerten ein Tempolimit von 20 oder 30 km/h verhängen.