Im Januar sind allerlei Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Sie entlasten Steuerzahler und gesetzlich Versicherte. Außerdem gibt es neue Rechte auf Teilzeit für Arbeitnehmer.
Ab 2019 ändert sich einiges für die deutschen Bürger. Das letzte Go für eine ganze Palette von Neuregelungen gab der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. November des vergangenen Jahres, von welchen bald Millionen Bundesbürger profitieren können. Konkret ging es in der Sitzung der Länderkammer um die Rente, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Pflege und auch um Familien.
Eine der größten Neuerungen, die bei allen Steuerzahlern ankommen wird, dürfte die Anhebung des steuerfrei zu belassenden Existenzminimums sein. Dieses wird in zwei Schritten vollzogen. Für 2019 wird der Steuerfreibetrag von aktuell 9.000 Euro um 168 Euro auf 9.168 Euro angehoben. Den größeren der beiden Schritte wird es zum Jahreswechsel 2020 geben, wenn der Freibetrag um weitere 249 Euro auf 9.408 Euro angehoben wird. Zugleich werden die Kinderfreibeträge in zwei Jahren um fast 400 Euro angehoben. Hier gibt es einen Haken. Die Änderungen am Einkommensteuertarif sind auch beim Lohnsteuerabzug vollständig zu berücksichtigen. Die Kinderfreibeträge wirken sich dagegen nur beim Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer aus.
Familien dürfen sich noch über eine weitere Neuerung freuen, denn das Kindergeld steigt ab Juli nächsten Jahres um zehn Euro pro Kind im Monat. Das geschnürte Familienentlastungspaket ist 9,8 Milliarden Euro schwer.
Vergleich der Krankenkassen lohnt sich
Die rund 56 Millionen Mitglieder der GKV werden deutliche Erleichterungen merken, denn seit dem 1. Januar gilt die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge. So müssen Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Beitrages zahlen und sie müssen auch die Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mitfinanzieren, welche die Arbeitnehmer aktuell noch komplett aus der eigenen Tasche entrichten müssen. Aber Achtung: Ein geringerer Durchschnittsbetrag der Krankenkasse bedeutet nicht zwingend auch, dass jede GKV günstiger wird. Ihren Zusatzbeitrag berechnen die Kassen individuell, und dieser schwankt stark. Daher lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen auf jeden Fall. So lässt sich mit einem Wechsel Geld sparen.
Einst sagte Norbert Blüm, dass die Renten sicher seien – zumindest das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird nun bis 2025 konstant gehalten. Das beschloss die Länderkammer kürzlich. Das Absicherungsniveau, also das Verhältnis von Renten zu Löhnen, wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben, und der Rentenbeitragssatz soll nicht über 20 Prozent klettern. Die Mütterrente bekommt ebenso eine Frischzellenkur. Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden stärker angerechnet. Außerdem dürfen sich Erwerbsminderungsrentner über mehr Geld freuen.
Millionen Arbeitnehmer bekommen ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Für ein Jahr bis maximal fünf Jahre kann die vereinbarte Arbeitszeit künftig verringert werden, und Arbeitgeber müssen dann eine Rückkehr in die Vollzeitstelle möglich machen. Knackpunkt: Diese Neuerung gilt nur für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Ein Unternehmen muss mindestens 45 Beschäftigte haben, und der Mitarbeiter, der die Teilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens ein halbes Jahr im Betrieb angestellt sein.