Leasing liegt weiter im Trend, doch Kunden sollten die Autos pfleglich behandeln. Schramme ist nicht gleich Schramme: Nur eine klare Ansage bei Vertragsabschluss vermeidet Ärger bei der Rückgabe.
Die deutsche Sprache gebärt zuweilen seltsame Wörter. „Zustandsklausel" ist so eines. Leasinggeber integrieren eine solche in Ihr Vertragswerk, um Kunden zu verpflichten, ein Auto in einem dem Alter und dem Kilometerstand entsprechenden Zustand zurückzugeben. Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung, geborgt ist schließlich nur geborgt. Unterschiedliche Auffassungen allerdings gibt es häufig in der Definition des Ganzen. Kunden gehen davon aus, dass mit den Leasingraten normale Gebrauchsspuren bereits abgedeckt sind. Erfahren sie dann bei der Rückgabe, dass der Vertragspartner den Begriff „normal" vollkommen anders deutet, ist der Ärger da.
Der Erfurter Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) stellt klar: „Kleine Dellen, Schrammen oder Kratzer im Lack sind normale Verschleißspuren." Können sich Leasingfirma und Kunde aber nicht über den Begriff „klein" einigen, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. „Rechnungen über vermeintliche Schäden jedenfalls sollte man sich genau anschauen und nicht immer akzeptieren", erklärt Ziegenhardt, der einen weiteren wichtigen Hinweis gibt: „Eine Verpflichtung des Leasingnehmers, bei der Rückgabe ein wie auch immer geartetes Protokoll zu unterschreiben, besteht nicht".
Entscheidend ist, welche rechtssicheren Vorgaben ein Kunde schon beim Vertragsschluss erhalten und zu deren Einhaltung er sich verpflichtet hat. Deshalb geben seriöse Leasingfirmen ihren Kunden exakt formulierte Angaben mit auf den Weg. Besonders die Autohersteller klären mit umfangreichen Broschüren oder Listen darüber auf, in welchem Zustand sie ein Fahrzeug zurückverlangen. Bei Volkswagen Leasing etwa nennt sich das Ganze „Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe".
Informationen von Volkswagen sehr detailiert
Dieses fast 40 Seiten starke Machwerk mutet zwar wie eine preußische Amtsanweisung an, zeigt aber eine wohltuend klare Kante. VW unterscheidet bei der Rückgabe zwischen „leistungsbedingten Gebrauchsspuren" (akzeptierter Zustand) und „Schäden" (nicht akzeptierter Zustand). Beulen und Dellen, die zulasten des Kunden gehen, sind nach VW-Lesart „Schäden, die durch plötzliche und unmittelbare äußere Krafteinwirkung entstanden sind". Und zwar solche mit mehr als einem Millimeter Eindringtiefe sowie einem Durchmesser von mehr als 20 Millimetern.
Die Anleitung geht sehr ins Detail. Sommerreifen sollten noch zwei Millimeter Profil haben, Winterreifen mindestens vier. Reifentyp und Reifenfabrikat müssen zudem achsweise übereinstimmen. Nicht akzeptiert werden Beschädigungen von Felgen oder Radkappen, zum Beispiel durch Bordsteinkontakte. Lackschäden durch Beschriftungen oder Folienanbringung, Steinschläge auf der Frontscheibe im Sichtfeld des Fahrers, starke Verschmutzung der Polsterung, Tierkratz- und Bissspuren im Innenraum oder Bohrlöcher in Innenverkleidungen sorgen ebenso für die Rote Karte wie nachträgliche Um- und Ausbauten – zum Beispiel Sportfahrwerke oder Chiptuning. Dann heißt es: Instandsetzen zulasten des Kunden. Gleiches gilt bei Schäden durch unsachgemäße Reparaturen oder übermäßigen Verschleiß aufgrund versäumter Wartungen.
In dem Schadenkatalog kann jeder Kunde anhand vieler Bilder und Angaben genau nachvollziehen, was noch in Ordnung ist und was eben nicht. „Nicht nur Schäden führen zu Nachbelastungen, sondern beispielsweise auch das Fehlen eines Zweitschlüssels oder des Serviceheftes", erklärt Knut Krösche, Geschäftsführer der Volkswagen Leasing GmbH. Während sich eine nachlässige optische Pflege noch relativ preiswert durch eine Fahrzeugaufbereitung in Ordnung bringen lässt, hört in Sachen Technik der Spaß auf. Was manchen Kunden offenbar egal ist. Krösche kennt Fälle, in denen anstehende Wartungen trotz bestehender – und vom Kunden bereits bezahlter – Full-Service-Verträge nicht durchgeführt wurden. Ein Thema, das sich zunehmend auch in Unternehmen stellt. Gerade Firmenwagen-Neulinge gilt es, umfassend über die Risiken aufzuklären. Aus gutem Grund: Viele Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter für Schäden am Firmenauto – zumindest aufgrund grober Fahrlässigkeit – selbst blechen. Freiberufler, Selbstständige und Privatkunden stehen ohnehin alleine in der Verantwortung. Und sehen dem Rückgabetag ähnlich bangend entgegen wie einem Zahnarzttermin. „Wer von vornherein befürchtet, dass es bei der Rückgabe zu Problemen kommen könnte, sollte stets mit Fotos den Zustand seines Leasingwagens dokumentieren. Dies gilt insbesondere für kleinere Beschädigungen, die unter Umständen zu Diskussionen führen könnten", rät Robin Tschöpe, Geschäftsführer der Plattform leasingmarkt.de.
Bei Übergabe Zeugen mitnehmen
„Um die Größe von Kratzern oder Dellen zu verdeutlichen, eignen sich Münzen und ein Maßband zum Vergleich auf den Fotos." Sie könnten durchaus bei einer späteren eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein. Und noch etwas empfiehlt Tschöpe: „Man sollte zum Übergabetermin einen Zeugen mitnehmen, der Angaben später bestätigen kann".