Die deutsche Ökostrom-Umlage ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs keine staatliche Beihilfe. Die Luxemburger Richter gaben damit einer Klage Deutschlands statt und erklärten einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 für nichtig.
Damit kann die Bundesregierung sehr viel freier über die Ausgestaltung der Umlage entscheiden. Wäre die Umlage eine Beihilfe, also eine Subvention, müssten strenge EU-Beihilferegeln beachtet werden. In dem Rechtsstreit ging es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2012. Die Richter erklärten, dass es sich bei der Umlage nicht um staatliche Mittel handelt. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, müssten dies aber nicht.
Der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Co. wird über eine Umlage – derzeit 6,4 Cent je Kilowattstunde – finanziert, die die Stromkunden bezahlen. Diese Umlage ist nun schon das zweite Jahr in Folge gesunken. Das Gesetz gewährt Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, wie etwa Stahlwerke.