Seit Jahrzehnten bringt die IUCN ein Verzeichnis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten heraus. Mit dessen Hilfe lässt sich die Gefährdung der Tier- und Pflanzenarten weltweit einschätzen.
Die internationale Rote Liste existiert bereits seit 1963. Die erste Version umfasste detaillierte Beschreibungen von insgesamt nur 211 Säugetierarten und 312 Vogelarten. Experten der Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) schätzen heute regelmäßig die Gefährdung Tausender Tier- und Pflanzenarten ein. Alle fünf bis zehn Jahre ermitteln sie die sogenannte Aussterbewahrscheinlichkeit der Arten. Zur Beurteilung der Gefährdung werden über einen Zeitraum mehrerer Jahre gemachte Umwelt- und Naturbeobachtungen sowie detaillierte Nutzungsstudien und Feldanalysen herangezogen.
Die IUCN teilt die Arten anhand bestimmter Kriterien ein: Populationsgröße, Anzahl der fortpflanzungsfähigen Individuen, Fortpflanzungsrate und Generationslänge, Rückgangsrate und zeitliche Länge des Rückgangs, Bestandsfluktuationen sowie die geografische Verbreitung. Danach werden die Tier- und Pflanzenarten von „Ausgestorben" bis „Nicht bewertet" gelistet. Als bedroht bezeichnet man die Arten, die vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet sind, aktuell sind das 27.000 Arten. Allerdings wurde bisher erst ein geringer Prozentsatz aller Arten von der IUCN bewertet. Der Bestand der Tier- und Pflanzenarten wird auf weitere 1,7 Millionen geschätzt.
In Deutschland seit 1977
Die Roten Listen gibt es seit 1977 auch in Deutschland. Sie werden vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. Alle Bundesländer haben eigene Listen, sie werden von den Ministerien oder Landesbehörden, die für Umwelt- und Naturschutz zuständig sind, veröffentlicht. In Deutschland sind sie nur Informationsquelle für den Gesetzgeber und die Behörden, sie haben lediglich den Status von Sachverständigengutachten.
In Europa variieren die Gefährdungssituationen erheblich. Während der Anteil der heimischen Pflanzen, die in einer Gefährdungskategorie gelistet sind oder bereits ausgestorben sind, in Albanien und Griechenland nur drei Prozent beträgt, sind es in der Slowakei 77 Prozent. Bei den Säugetieren sind es in Bulgarien, Finnland, Irland, Norwegen und Ungarn nur 0 bis 25 Prozent. Gefährdet oder ausgestorben sind 26 bis 50 Prozent der Säugetierarten in Andorra, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Schweden und Spanien. Deutschland gehört in die dritte Gruppe mit 51 bis 75 Prozent gefährdeten oder ausgestorbenen Säugetierarten. Mit dabei sind Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien und Tschechien. Ursächlich für die Gefährdung der Biodiversität in Deutschland sind Lebensraumzerstörung, Entwässerung von Feuchtgebieten, intensive Land- und Forstwirtschaft, Fluss- und Bachverbauung, Verunreinigung von Luft und Wasser sowie die fortschreitende Klimaerwärmung.