Höherer Kinderzuschlag, mehr Geld zum Schulstart, stärkere Unterstützung vor allem für Alleinerziehende: Kinder und einkommensschwache Familien können ab Mitte des Jahres mit höheren staatlichen Leistungen rechnen. Der Bundesrat hat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz bestätigt, das die Große Koalition vorgelegt hatte. Danach wird der Kinderzuschlag von zuletzt 170 Euro auf 185 Euro im Monat steigen. Hat das Kind eigene Einnahmen zum Beispiel durch einen Ferienjob, wird der Kinderzuschlag nicht gestrichen, sondern nur noch zu 45 Prozent herabgesetzt. Grundsätzlich gilt: Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld diesen Kinderzuschlag beantragen. Das Kind muss aber unter 25 Jahre sein. Die SPD-Ministerpräsidentinnen von Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, Malu Dreyer und Manuela Schwesig, würdigten das Gesetz als gute Nachricht für die Kinder in Deutschland. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte das Gesetz als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut.
Das Gesetz soll nun stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.