Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst neutral handeln. Trotzdem gibt es immer wieder Kritik, dass auf der Basis von Stereotypen und äußerlichen Merkmalen agiert würde – das sogenannte Racial Profiling. Damit soll jetzt Schluss sein: Als erstes Bundesland soll Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz bekommen, mit dem Bürger gegen Benachteiligung in Behörden, Schulen und durch die Polizei vorgehen können. Jeder soll unabhängig von seiner ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Sprache, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder des sozialen Status gleich behandelt werden. „Berlin macht eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zum Leitprinzip der Berliner Verwaltung", sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Der Senat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits zugestimmt, der nun noch im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden muss. Demnach können sich Betroffene ab nächstem Jahr an einen Ombudsmann wenden und haben Anspruch auf Schadenersatz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nur für die Arbeitswelt und das Privatrecht, aber nicht im Bereich des öffentlichen Dienstes.
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Foto: imago images / Rainer Unkel
Vorreiter für Gleichbehandlung
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