„Tiere können nicht selbst Klage erheben": So begründet Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), dass es in der Hauptstadt nun ein neues Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände gibt. Verbandsklage heißt: Ein Verein oder Verband zieht stellvertretend vor Gericht – nicht im eigenen Interesse, sondern für eine dritte Partei. In Sachen Umweltrecht oder Verbraucherschutz ist das jedem geläufig. Beim Tierschutz gehen die Meinungen je nach Bundesland auseinander: In sieben gibt es diese Verbandsklage, Bayern sträubt sich, und Nordrhein-Westfalen hat das Recht nach fünf Jahren wieder abgeschafft. Begründung: zu wenig Anwendungen und zu viel Aufwand.
In Berlin wird es eher nicht um Zustände in Großmastanlagen gehen, dafür aber um Firmen, die Tierversuche durchführen. Schon fürchten Unternehmervertreter Schwierigkeiten für Wissenschaft und medizinische Forschung. Bislang werden Versuchstiere vom Tierschutzgesetz geschützt – nun wird womöglich die eine oder andere Forderung nach Überprüfung vor Gericht landen.