Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Für alle gilt nach dem Willen der Bundesregierung künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. „Damit haben wir ein weiteres wichtiges kultur- und medienpolitisches Vorhaben umgesetzt", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). „Denn es kommt eben nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt." In Deutschland galt bisher für gedruckte Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit Langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres den Weg für die Angleichung frei gemacht.
WIRTSCHAFT
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Gleiche Steuer für Digital und Papier
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