Kaffee, Rotwein oder Nikotin hinterlassen ihre Spuren. Mit Bleaching lassen sich Zähne wieder aufhellen. Die Kasse zahlt allerdings nicht – und der Effekt hält auch nicht ewig.
Ein perfektes Gebiss mit weißen Zähnen gehört für viele zum gepflegten Erscheinungsbild – nicht nur in Hollywood. Das sogenannte Bleaching kann verfärbte Zähne aufhellen und so ein Lächeln wieder zum Strahlen bringen. Allerdings spricht nicht jeder Zahn auf die Bleichprozedur an, sagt Dietmar Oesterreich, Vorstandsmitglied der Bundeszahnärztekammer. „Zahnärzte müssen die Patienten aufklären, dass nur eigene Zähne beim Bleaching heller werden können, nicht aber Füllungen oder Zahnersatz."
Der Wunsch nach weißen Zähnen kann unter Umständen also teurer werden als geplant – weil, so Oesterreich, „möglicherweise auch Kronen oder Veneers erneuert werden müssen, weil diese dann einen anderen Farbton haben." Und günstig ist Bleaching nicht: „Weder private noch gesetzliche Kassen erstatten die Kosten, da dies eine rein kosmetische Leistung ohne medizinische Indikation ist", erklärt Wolfgang Boer, Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin. Seinen Patienten erläutert der Zahnarzt den Unterschied so: „Wenn Sie Haarausfall oder eine Erkrankung der Kopfhaut haben, zahlt das die Kasse. Aber nicht, wenn Sie eine andere Haarfarbe haben möchten." Zwischen 300 und 500 Euro müsse man für ein Bleaching einplanen, sagt Zahnarzt Oesterreich – je nach Aufwand, Methode und Anzahl der zu behandelnden Zähne. „Vor jedem Bleaching steht eine zahnärztliche Untersuchung", so Oesterreich. „Denn nur ein Zahnarzt erkennt, ob und wie die Zähne gebleicht werden können." Es gibt zum Beispiel Verfärbungen, die auf ein Trauma zurückzuführen seien, von einem Sturz oder einem Stoß. „Einblutungen in den Zahn lassen diesen dunkler wirken", sagt Oesterreich.
Zahnärztliche Untersuchung geht voraus
Auch durch eine Wurzelbehandlung könne ein Zahn dunkler erscheinen – was aber ein reguläres Bleaching von außen nicht ändert. „Einen solchen Zahn kann man zwar auch bleichen, aber das funktioniert nur ‚von innen‘ und nur durch den Zahnarzt", erklärt Oesterreich. Daher sei die Untersuchung vorab so wichtig: „Ein Patient kann nicht unterscheiden, ob ein Zahn durch Ablagerungen auf dem Zahn oder eben durch Einlagerungen in den Zahn verfärbt ist."
Die Experten raten außerdem dazu, vor jedem Bleaching eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Die allein könne Zähne schon deutlich heller wirken lassen – und ist dabei meistens deutlich günstiger. Wichtige Voraussetzungen seien zudem gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch, sagt Wolfgang Eßer, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. „Nicht geeignet sind daher Zähne mit unbehandelter Karies, undichten Füllungen, Defekten im Zahnschmelz oder Frakturen." Denn dann könne das Bleichmittel „in das Innere des Zahnes eindringen, Schmerzen verursachen und den Zahn und den Nerv schädigen." Auch allzu junge Patienten sollten vorsichtig sein, warnt Eßer: „Bei Zähnen von Jugendlichen besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Zahnnerv geschädigt wird, weil die Zahnstruktur noch nicht ausgereift ist." Zudem gebe es Patienten, die auf das Bleichen besser verzichten: Schwangere, Stillende und Menschen, die Inhaltsstoffe des Bleichmittels nicht vertragen.
Grundsätzlich stehen fürs Aufhellen zwei Methoden zur Auswahl, erklärt Oesterreich: „Man unterscheidet zwischen In-Office-Bleaching in der Zahnarztpraxis und dem Home- oder Walk-in-Bleaching zu Hause." Beim In-Office-Bleaching trägt der Arzt selbst Bleichgel auf die Zähne auf. „Beim Home-Bleaching wird zunächst eine Gebissschiene angefertigt. Diese kann der Patient dann mit Bleachingmittel, das er beim Zahnarzt erhält, tragen", sagt der Mediziner. „Aber auch diese Anwendung sollte der Zahnarzt zunächst genau erklären und später überprüfen." Sind die Zähne aufgehellt, können Patienten den Effekt zwar erst einmal genießen – jedoch nicht ewig: „In der Regel kann man davon ausgehen, dass er mindestens drei bis fünf Jahre sichtbar bleibt." Wie lange die Zähne weiß bleiben, hänge stark von den Ess- und Putzgewohnheiten des Patienten ab: „Je mehr färbende Genussmittel in Kontakt mit den Zähnen kommen, bei Rauchern oder mäßiger Zahnpflege, desto schneller verblasst der Aufhellungseffekt." Gefahren sehen die Ärzte nicht: „Bei richtiger Durchführung hat ein Bleaching nur eine einzige bekannte Nebenwirkung", erklärt Boer. „Es kann kurzfristig zu einer gesteigerten Kalt-Warm-Empfindlichkeit der Zähne führen." Dieser Effekt verschwinde aber zwei bis drei Tage später, meistens sogar schon nach ein paar Stunden.
Weißmacher-Zahncremes sehen die Ärzte kritisch. Sie können Verfärbungen von Kaffee, Tee oder Nikotin zwar besser entfernen als herkömmliche Zahnpasta. Dauerhaft aufhellen ließen sich die Zähne jedoch nicht, sagt Eßer. „Generell sollte mit weißmachenden Zahncremes vorsichtig umgegangen werden: Sie enthalten gröbere Schleifkörper als normale Cremes und chemische Zusätze. So tragen sie nicht nur Beläge stärker ab, sondern können auch den Zahnschmelz angreifen." Besonders Patienten mit freiliegenden Zahnhälsen sollten „auf Weißmacher verzichten, da diese den Zahnhals stark schädigen können."