Verstößt eine „Vergesellschaftung" von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen gegen die Verfassung? Der Streit um diese Forderung der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen" wird womöglich erst mit einem Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.
Einstweilen läuft ein Gutachterstreit: Auf der einen Seite die Partei Die Linke und eine Untersuchung von Joachim Wieland, Rechtswissenschaftler und Professor an der Uni Speyer. Auf der anderen Seite Helge Sodan, Wielands Gegenpart von der FU Berlin. Die Positionen: Wieland ist sich seiner Sache „relativ sicher": Das Land Berlin könne ein Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen erlassen. Berlin müsse die Firmen zwar angemessen entschädigen, aber nicht unbedingt nach Verkehrswert. Sodan war Anfang des Jahres zum gegenteiligen Ergebnis gekommen: Ein solches Gesetz verstoße gegen die Verfassung. Wieland konterte nun: Er verweist darauf, dass in der Berliner Verfassung ausdrücklich das „Recht auf bezahlbaren Wohnraum" steht.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) prüft indessen, ob das Volksbegehren überhaupt rechtlich zulässig ist. Danach will die rot-rot-grüne Koalition entscheiden, ob sie den Vorstoß zur Sozialisierung aufgreift oder die Initiative auf den Weg des Volksentscheids verweist.