Im Saarland läuft die Integration ausländischer Arbeitskräfte, vor allem der Geflüchteten, in den Arbeitsmarkt auch 2020 weiter. 60 Prozent von ihnen sind in Lohn und Brot. Insgesamt haben Ausländer es jedoch schwer – das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll dies ab dem 1. März ändern.
Das Jahr 2019 hat es nicht gut gemeint mit der saarländischen Industrie. 3.000 Jobs gingen im Automobilbau und bei Zulieferern verloren, die Arbeitslosenquote liegt bei sechs Prozent, mehr als im Bundesvergleich (4,8 Prozent) – und dennoch gibt es, Stand Ende 2019, etwas mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Land als im Jahr zuvor, errechnete die Agentur für Arbeit Rheinland-Pfalz/Saarland.
Ausländische Arbeitskräfte haben den saarländischen Arbeitsmarkt spürbar entlastet: Seit 2011 haben sie mehr als zur Hälfte (57 Prozent) zum Beschäftigungsaufbau im Saarland beigetragen – sagt jedenfalls die saarländische Arbeitskammer. „Zugewanderte leisten damit einen wichtigen Beitrag zu unserem Wohlstand und zur Stabilität der sozialen Sicherung", betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.
Der Ausländeranteil im Saarland beträgt derzeit 11,1 Prozent. Vor allem in der Beschäftigtenstruktur werden die Folgen des demografischen Wandels im Land nach Angaben der Arbeitskammer zunehmend deutlich: Neben einer deutlichen Zunahme älterer Beschäftigter, hat insbesondere die Beschäftigung von Frauen und Ausländern zugenommen – Letztere vor allem im Zuge der EU-Osterweiterung.
Die Arbeitslosenquote insgesamt sowie die Quote der arbeitslosen Ausländer bleibt jedoch hoch. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 14 Prozent, im Saarland 21 Prozent. Dennoch stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer von 2011 bis 2017 deutlich an – um 12.200. „Angesichts der demografischen Entwicklung, einer drohenden Überalterung der saarländischen Gesellschaft und des damit einhergehenden Fachkräftemangels eine positive Entwicklung", so Otto.
Zu den ausländischen Arbeitskräften kommen seit einigen Jahren nun auch Geflüchtete. Ihre Integration gelingt nach Angaben der Industrie- und Handelskammer im Saarland gut. Sie wollen hier ein neues Zuhause, einen neuen Job finden: 12.000 Geflüchtete wollen in den saarländischen Arbeitsmarkt integriert werden. „Die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt hat im Saarland besser funktioniert als in vielen anderen Bundesländern. Ursächlich dafür sind sicherlich die Kleinheit unseres Bundeslandes und die damit verbundenen kurzen Wege", so Heino Klingen, Vorsitzender von „Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen" und IHK-Hauptgeschäftsführer.
Viele Migranten im niedrig qualifizierten Bereich beschäftigt
Es sei aber vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die politisch Verantwortlichen frühzeitig alle wichtigen Akteure zusammengebracht hätten. „Positiv hervorzuheben ist zudem, dass sehr viele saarländische Unternehmen bereit waren und weiterhin bereit sind, Geflüchtete in ihren Betrieben aufzunehmen, sie auszubilden und ihnen mit einem Arbeitsplatz eine Perspektive zu bieten." Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit, untermauerte mit aktuellen Zahlen zur derzeitigen Situation von Geflüchteten auf dem saarländischen Arbeitsmarkt das Gesagte: „Nach den aktuellen Daten sind 4.500 geflüchtete Frauen und Männer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Dies sind 1.700 oder 60 Prozent mehr als ein Jahr zuvor." Trotzdem stieg auch hier die Zahl der Arbeitslosen – um 267 gegenüber dem Vorjahr. „Vor allem, weil es oft ungelernte Kräfte sind", so Schulz, und diese somit eher Gefahr laufen, ihren Job zu verlieren. Dies bestätigt auch die Arbeitskammer. Häufig seien Migrantinnen in niedrig qualifizierten Tätigkeiten beschäftigt, auch weil der Einstieg dort leichter gelingt, so Thomas Otto. Dies bedeute jedoch auch häufig prekäre Beschäftigung, und dies auch für ausländische Akademiker. Beschäftigt sind die Geflüchteten vor allem in der Zeitarbeit, im Gastgewerbe und im verarbeitenden Gewerbe.
Im März 2020 soll die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nochmals erleichtert werden. So will das Auswärtige Amt zum Beispiel seine Kapazitäten bei der Prüfung von Visa-Anträgen erhöhen. Die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit fällt bei Fachkräften weg. Arbeitgeber müssen ab kommendem Jahr nicht mehr nachweisen, dass sie für die Stelle keinen geeigneten deutschen oder EU-Kandidaten gefunden haben. Insbesondere die Zahl der IT-Fachkräfte soll verstärkt werden, deshalb dürfen IT-ler ab 1. März auch ohne Ausbildung einreisen. Vorausgesetzt ist jedoch, dass sie mehrere Jahre Berufserfahrung in der IT nachweisen können. Ältere Fachkräfte ab 45 Jahren müssen allerdings ein Mindestgehalt oder eine Altersversorgung nachweisen – zum Schutz deutscher älterer Arbeitnehmer. Auch die Wirtschaft soll ihren Beitrag leisten, zum Beispiel durch eigene Bildungseinrichtungen, die die ausländischen Qualifikationen den deutschen angleicht und durch die Sprachbarrieren abgebaut werden.
In Zukunft soll die Bundesagentur für Arbeit im Wesentlichen nur noch prüfen, ob die ausländische Fachkraft zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird. Ansonsten zählt für die Erlangung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit die berufliche Qualifikation, die mit deutschen Standards vergleichbar sein muss. – ein Hemmschuh für den freien Zuzug von Arbeitskräften, kritisiert die OECD. Künftig jedoch sinkt der bürokratische Aufwand, die Verfahren sollen nicht mehr mehrere Monate dauern, Fachkräfte mit Berufsabschluss sowie Akademiker erhalten Aufenthaltstitel für vier Jahre. Damit steigt die Planungssicherheit für Unternehmen. Den akuten Fachkräftemangel löst das Gesetz jedoch nicht.