Seit dem Wintersemester 2018 gehören die Verwaltungsgebühren von 50 Euro pro Halbjahr zu den Kosten, die jeder Studierende an der Universität des Saarlandes zu zahlen hat. Ursprünglich als Mittel gegen Sparmaßnahmen gedacht, sind sie in der Ungewissheit der Pandemie ein wichtiger Liquiditätsschub, sagt Dr. Roland Rolles, Vizepräsident der Uni.
Herr Rolles, die Verwaltungsgebühr gibt es nun jetzt seit zwei Jahren im Saarland. Welche Rolle spielt diese Gebühr für die Verwaltung?
Streng genommen ist das ja ein Verwaltungskostenbeitrag und keine Verwaltungsgebühr. Auch wenn der Beitrag manchmal ein bisschen lapidar als Verwaltungsgebühr bezeichnet wird. Das ist insofern ein Unterschied, dass wir nicht für jede einzelne Verwaltungsleistung eine Gebühr verlangen, sondern 50 Euro als Anteil pro Semester pro Studierenden die für die allgemeinen Kosten der Verwaltung, die mit dem Studierenden in Verbindung stehen. Wir hatten damals ausgerechnet, dass die Kosten, die mit der Verwaltung eines Studenten, einer Studentin verbunden sind, pro Jahr bei 160 Euro für uns liegen. Deswegen haben wir uns dann entschlossen 100 Euro pro Jahr zu verlangen, bei den eigentlichen Kosten, die für uns entstehen, war das, denke ich, nicht unseriös. Das Geld fließt dann von uns in den Globalhaushalt, von dem wir damals wie heute der Auffassung sind, dass er leider sehr knapp bemessen ist. Deswegen sind wir sehr froh mit diesen zusätzlichen Mitteln, einen gewissen finanziellen Spielraum zu haben. Denn insgesamt ist das ja kein unerheblicher Betrag. Von den theoretisch möglichen 1,7 Millionen Euro, durch den Beitrag bekommen wir, trotz der großzügige Ausnahme- und Erstattungsregeln und abzüglich der Kosten durch den Verwaltungsakt, immer noch einen Betrag von circa einer Million Euro. Das ist nicht wenig Geld, um damit planen zu können und sinnvolle Sachen zu machen. Zum Beispiel haben wir damit den Sonderfonds für Lehre und Studium aufgestockt. Daraus sollen dann wiederum Maßnahmen finanziert werden, die der Qualitätsverbesserung im Studium zugutekommen, wie zusätzliches Personal, Tutorien, Vorbereitungskurse und ähnliche Projekte können dadurch beispielsweise finanziert werden. Diesen Handlungsspielraum, der uns für die Studienqualität sehr wichtig ist, können wir seit der Einführung dieser zusätzlichen Einnahmequelle sinnvoll nutzen. Daher gehen wir davon aus, dass der Verwaltungskostenbeitrag in den nächsten Jahren bleiben muss, weil wir nicht erkennen können, dass wir anderweitig die Lücke schließen könnten.
Gibt es denn Gespräche, um den Beitrag zu erhöhen?
Nein, gibt es nicht. Die Höhe ist im saarländischen Hochschulgebührengesetz auf 50 Euro festgelegt, und das ist auch eine übliche Größenordnung für so einen Beitrag. Eine Anpassung des Gesetzes wollen wir nicht. Aber uns ist bewusst, dass Studierende die Entwicklungen permanent im Blick haben und den Beitrag gerne streichen würden. Wenn wir die Chance sehen, realistisch auf den Beitrag verzichten zu können, dann ist das auch für uns auf jeden Fall denkbar. Aber dazu müsste sich die gesamte Finanzlage der Universität noch einmal deutlich verändern. Solange das nicht der Fall ist, müssen wir am Verwaltungskostenbeitrag festhalten.
Was die Studenten ärgert, ist, dass man nicht nachvollziehen kann, wohin das Geld geflossen ist und der Verwaltungskostenbeitrag deshalb auch für Ausgaben eingesetzt werden könnte, für die er nicht vorgesehen ist. Wie eine Studiengebühr. Was sagen Sie dazu?
Das ist jetzt, glaube ich, ein bisschen durch die subjektive Wahrnehmung bestimmt, wie man das sieht. Wir würden sagen, dass der Beitrag durch seine Herleitung natürlich ein Kostenbeitrag ist, der einen Teil der Ausgaben für die Verwaltung, die durch die Studenten entstehen, teilweise kompensiert. Wir wollen ja auch nicht die kompletten Kosten gedeckt haben, sondern nur einen Anteil. Aber eine Zweckbindung gibt es eben nicht, wie das jetzt bei einer Gebühr wäre, sondern es fließt in den allgemeinen Topf. Wir wollen das dort aber nicht versickern lassen, sondern im Interesse der Studierenden ausgeben, um die Lehrqualität aufrechtzuerhalten. Deswegen haben wir auch andere Maßnahmen beschlossen und an weiteren Stellen gespart, um den Sonderfonds so weit wie möglich aufzustocken. Ob das der richtige Weg ist, ist aber natürlich Geschmackssache. Wir hatten die Diskussionen, dass die AStA-Vertreter sich auf den Standpunkt gestellt haben, lieber hat jeder Student 50 Euro mehr in der Tasche, als in der damaligen angespannten Lage weitere Tutorien, Vorbereitungskurse oder mehr Personal im Prüfungssekretariat zu finanzieren. Dann wäre es so gewesen, dass uns als Universität vorgeworfen werden könnte, wir würden nichts gegen sich verschlechternde Studienbedingungen unternehmen.
Ist das Problem also, dass selbst die Aufrechterhaltung der jetzigen Rahmenbedingungen einen Verwaltungskostenbeitrag notwendig macht, ohne dass dadurch zwangsläufig eine Verbesserung entsteht?
Das ist natürlich eine schwierige Diskussion. Aber eigentlich ging es damals darum, die Bedingungen für die Lehre halbwegs auf einem guten Niveau zu halten, um eine Verschlechterung, die sonst durch die schlechte Finanzlage eingetreten wäre, zu vermeiden. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass diejenigen, die das mit 50 Euro pro Semester mitfinanzieren, sagen, dass sie es gar nicht wahrgenommen haben, dass sich die Situation im Hintergrund verändert hat. Ich kann hier nur nochmals betonen, dass es uns von der Universität darum geht das Geld in Bereichen auszugeben, die den Studierenden zugutekommen und nicht für Posten, die nichts mit dem Studium zu tun haben, wie zum Beispiel Forschungsfonds.