Steigende Inflation und Lieferengpässe, höhere CO2-Preise – dafür steigt die Pendlerpauschale, ebenso der Mindestlohn. Für Verbraucher ändert sich in diesem Jahr einiges.
Die Preise steigen, Sozialleistungen werden angehoben, die Inflation soll sich abschwächen, aber wie die Konjunktur läuft, weiß niemand so genau. Was bedeutet das neue Jahr für Verbraucher? Zunächst müssen sie mehr für Benzin bezahlen. So trat zum 1. Januar die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne sind dann 30 statt 25 Euro fällig. Dieser Anstieg hat vor allem Auswirkungen auf die Benzinpreise – laut ADAC aber werde dieser erst einmal kaum spürbar bei ein bis zwei Cent pro Liter liegen. Die Pendlerpauschale erhöht sich dafür von 30 auf 35 Cent ab Kilometer 21, wie im Klimapaket beschlossen. Die Strompreise, die ebenfalls durch die höhere CO2-Steuer steigen werden, sind durch den Wegfall der EEG-Umlage, also der Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien, etwas abgebremst. Für das teurer werdende Heizen plant die Ampelregierung auch einen Ausgleich: Bezieher von Wohngeld sollen im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Das neue Bauministerium arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, sagte eine Ministeriumssprecherin. Sie stellte in Aussicht, dass das Geld im Sommer ausgezahlt wird – rechtzeitig zur Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter 2022/2023.
Geld gibt es auch für Autokäufer: Die E-Auto-Prämie wird um ein weiteres Jahr verlängert. Sie bringt zusammen mit dem Umweltbonus bis zu 9.000 Euro staatliche Förderung für ein neu gekauftes Elektroauto. Autofahrer sollten sich noch einen anderen Termin merken: die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis zum 19. Januar ihren alten Lappen umtauschen in das scheckkartengroße, EU-weit gültige Plastikkärtchen. Und: in Verbandskästen sollen künftig zwei Masken mitgeführt werden.
Positiv auswirken soll sich nach dem Willen der Regierung ein höherer Mindestlohn ab dem 1. Januar 2022. Er steigt von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Am 1. Juli soll er nochmals angehoben werden, dann gelten 10,45 Euro als Mindestlohn. Ob die Bundesregierung bis dahin schon den Schritt auf zwölf Euro tut, wie im Koalitionsabkommen versprochen, ist offen. Die Gewerkschaften haben darauf gepocht, dass die zwölf Euro schnell kommen sollen. Und mit ihnen auch die neue Bemessungsgrenze für Minijobs: Diese soll von 450 auf 520 Euro steigen. So viel darf dann jeder steuerfrei als Nebenverdienst einnehmen. Auch die Mindestausbildungsvergütung steigt: Ausbildungsbetriebe müssen ihren Lehrlingen ab 1. Januar 2022 zum Ausbildungsbeginn mindestens 585 Euro pro Monat bezahlen. Mehr als bescheiden fällt dagegen die Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene aus. Er wird um drei Euro auf 449 Euro pro Monat angehoben. Versprochen ist im Koalitionsvertrag ein „Bürgergeld", das ohne Anrechnung des privaten Vermögens gezahlt werden soll. Über dessen Höhe gibt es noch keine Einigkeit. Nur so viel, dass dieser Zuschuss vorwiegend der Weiterbildung dienen soll.
Familien werden im neuen Jahr von Entlastungen profitieren. Für Ledige erhöht sich der Grundfreibetrag auf 9.948 Euro, ab dem erst Einkommenssteuer bezahlt werden muss. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag. Die Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige werden bis Ende März 2022 verlängert, ebenso die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Im Gespräch ist auch eine Verlängerung der Förderprogramme von KfW und Bürgschaftsbanken bis zum 30. Juni 2022.
Endgültig vorbei ist es ab Januar mit den meisten Plastiktüten. Dann endet die Übergangsfrist für das bereits im November 2020 beschlossene Verbot. Ab dem neuen Jahr dürfen damit in Supermärkten, Discountern, Drogerien und auch im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden. Dies betrifft alle Tüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Diese Dicke entspricht den üblicherweise an Kassen ausliegenden Tüten. Die dünneren Tüten, die zum Beispiel am Obststand verwendet werden, dürfen weiter ausgegeben werden.
Töten von Küken ab 2022 verboten
Kunden bekommen künftig beim Kauf mehr Rechte: Elektronikschrott muss vom Verkäufer zurückgenommen werden. Mängel beim Kauf von Waren, die innerhalb der ersten sechs Monate der Nutzung auftauchen, gehen grundsätzlich zulasten des Verkäufers – es sei denn, er kann nachweisen, dass die Ware beim Kauf mängelfrei war. Diese Frist wird auf zwölf Monate verlängert.
Ab 1. Januar 2022 wird auch auf bislang nicht pfandpflichtige Kunststoffflaschen Pfand erhoben. Dies gilt für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einer Größe von bis zu drei Litern. Kunststoffflaschen mit Milchgetränken sind davon vorerst noch ausgenommen. Absurde Regelungen, wonach zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig waren, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure, der Prosecco-Mix in Dosen oder der Smoothie hingegen nicht, fallen weg. Getränkedosen werden ohne Ausnahme mit einem Pfand belegt. Ausgenommen von der Regelung sind weiterhin Getränkekartons wie Tetra Pak, denn diese Verpackungen gelten als umweltfreundlich. Ihre Recyclingfähigkeit wird auf 90 Prozent beziffert.
Auch Tierrechte machen Fortschritte: Ab 1. Januar 2022 ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Bislang wurden pro Jahr etwa 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet, weil sie einen geringeren kommerziellen Nutzen haben: Sie legen keine Eier und eignen sich kaum als Masthühner. Alternativ zur Tötung soll künftig das Geschlecht des noch im Ei befindlichen Kükens bestimmt werden. Ist es weiblich, wird es ausgebrütet. Befindet sich ein männliches Küken darin, wird das Ei aussortiert und vernichtet.
Auf digitalem Gebiet sollte es eine wichtige Neuerung geben – doch sie muss wohl verschoben werden. Eigentlich sollte es ab Januar das Rezept für Arzneien verpflichtend in digitaler Form als App geben. Doch die Umstellung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut Gesundheitsministerium steht die nötige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Das E-Rezept spart Wege, die Apotheke kann es digital empfangen. Falls von ärztlicher Seite keine Einwände bestehen, braucht niemand für Folgerezepte die Arztpraxis extra aufzusuchen. Die Möglichkeit, das Arzneimittel kontaktlos bereitzustellen, reduziert das Risiko, sich zu infizieren. Und ein Apothekenfinder in der App führt zur nächsten Apotheke, wo das E-Rezept eingelöst werden kann – soweit die Theorie.
Beschäftigte, die vom Arzt krankgeschrieben werden, müssen das üblicherweise ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden. Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) aus, oft auch „gelber Schein" genannt. Ab Januar ändert sich dieses Prozedere: Arztpraxen übermitteln die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) künftig online an die Krankenkassen.
Einige Änderungen werden uns im neuen Jahr kaum überraschen: die Post erhöht wieder einmal ihr Porto, Rauchen wird teurer – pro Packung mit 20 Zigaretten um zehn Cent, das gilt auch für Wasserpfeifen und E-Zigaretten. Bereits vor dem Jahreswechsel hatte die Bahn ihre Preise erhöht. Außerdem muss, wer mit der Bahn reist, grundsätzlich ein Ticket dabeihaben. Bislang war es möglich, einen Zug der Deutschen Bahn auch ohne Fahrkarte zu besteigen. Das Ticket konnte dann beim Schaffner gekauft werden. Diese Möglichkeit gibt es ab 2022 nicht mehr. Die Fahrkarte muss zuvor am Laptop, per Smartphone oder am elektronischen Fahrkartenschalter selbst online gebucht werden.