Nach dem Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ sind die von Durchsuchungen Betroffenen vor Gericht gezogen. Wie Sven Adam, einer ihrer Anwälte, in Göttingen mitteilte, haben vier Freiburger sowie Mitbewohner und Lebensgefährten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht.
Die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht richten sich gegen das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot und „gegen das Konstrukt eines Vereins“, die Beschwerden vor dem Freiburger Gericht gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Das Bundesinnenministerium hatte die Internetplattform sieben Wochen nach den Hamburger Krawallen am Rande des G20-Gipfels verboten. Die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten und Autonome in Deutschland, begründete Minister Thomas de Maizière (CDU) den Schritt.
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Betroffene klagen gegen Verbot von „linksunten“
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