Wenn ein geliebter Mensch für immer geht, hinterlässt er immer etwas. Auch Formalitäten. Vieles davon kann aber vorher geregelt werden. Generell gilt: Je größer das Vermögen, desto komplexer die Nachlassregelung. Warum Vorsorge und Beratung zu Lebzeiten wichtig sind.
Wer zu spät vorsorgt, den bestraft der Tod. Ein Thema, über das in vielen Familien nicht gern gesprochen wird. Die meisten schieben es auf die lange Bank, vertagen es auf irgendwann. Doch das könnte sich rächen. Das Tabuthema Tod ereilt uns alle, den einen früher, den anderen später, den einen wie aus heiterem Himmel, den anderen vorhersehbar durch Krankheit.
Gut für all diejenigen, die vorgesorgt haben. In so einer Schocksituation steht den nahen Angehörigen der Sinn sicherlich nach anderen Dingen als sich um Bankkonten, Versicherungen oder Handyverträge des Verstorbenen zu kümmern. Noch schlimmer kann es für Familienangehörige kommen, wenn der Verunfallte beispielsweise ins Koma fällt und die Ärzte nur geringe Überlebenschancen geben. Wenn dann nichts durch eine Verfügung des Patienten geregelt ist, steht die Familie oftmals vor einer echten Zerreißprobe. Will der Schwerkranke friedlich einschlafen und keine medizinische Hilfe mehr? Dürfen die Hinterbliebenen ganz im Sinne des Verstorbenen an sein Vermögen? Wann wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt? Wie steht es um den letzten Willen? Fragen über Fragen, „die besser zu Lebzeiten geregelt werden. Das erleichtert auch die Entscheidungen der Hinterbliebenen", sagt Notar Dr. Dominik Schroeder aus Saarbrücken-Dudweiler. Auf einer Veranstaltung der Franz Martz & Söhne Private Treuhand informierte Dr. Schroeder gemeinsam mit Rechtsanwalt Daniel Bura, der sich auf steuerrechtliche Aspekte konzentrierte, über die vielfältigen Möglichkeiten, „seine Angelegenheiten" vor dem Tod zu regeln.
Getreu dem Motto „vorbeugen ist besser als später Papierkram" empfiehlt der Notar, einige grundsätzliche Dinge zu beachten. Niemand müsse zum Notar gehen, um persönliche Angelegenheiten seinen Tod betreffend zu regeln, aber die Praxis zeige immer wieder, dass es ratsam sei, wichtige Dinge sorgsam und rechtlich eindeutig zu Lebzeiten zu erklären. Das fängt bereits mit alltäglichen Dingen an wie der Kündigung von Verträgen. Liegt keine beurkundete Vorsorgevollmacht vor oder wurde nicht bereits zu Lebzeiten vom Verstorbenen eine Vollmacht zum Beispiel für das Bankkonto vergeben, können die Hinterbliebenen Schwierigkeiten bekommen, an das Geld zu kommen, um die laufenden Geschäfte zu erledigen. Eine notarielle Vollmacht wird schon aufgrund der Form in der Regel sofort anerkannt. Im Gegensatz zu handgeschriebenen und nicht eindeutig formulierten Schreiben, ist die notarielle Vollmacht zudem jederzeit verfügbar und sicher beim Notar hinterlegt.
Was das handgeschriebene Testament betrifft, empfiehlt Dr. Dominik Schroeder allen, es so klar und einfach wie möglich zu formulieren, wenn schon kein Notar zurate gezogen wird. „Keep it simple" lautet die Devise, wobei er ausdrücklich davor warnt, dass handgeschriebene Testamente oftmals schon an den Begrifflichkeiten scheitern. „Vor-, Nach- und Schlusserbe werden oftmals verwechselt und sorgen aufgrund der Fehlerhaftigkeit im Nachhinein für böse Überraschungen", so Schroeder. Eine Beratung durch einen Notar sei ganz klar der bessere Weg und auch günstiger als kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall.
Hinterbliebenen Arbeit ersparen
Prinzipiell gilt, je mehr Vermögen im Spiel ist, umso komplexer wird die Angelegenheit und umso sinnvoller ist es, sich professionell beraten zu lassen. Wer schon zu Lebzeiten Vermögen überträgt, kann seinen Liebsten auch Steuern ersparen, zum Beispiel durch Ausschöpfen der Freibeträge. „Wer sich rechtliche Unterstützung und Beratung einholt, hat auf jeden Fall mehr Gestaltungsmöglichkeiten, denn Vermögensübertragungen sind höchst individuell zu regeln und nicht einfach per ausgefülltem Formular", warnt Schroeder. Apropos Formulare im Netz: Zwar steht bei den zuständigen Stellen und im Internet eine Vielzahl Formulare zum Downloaden und Ausfüllen bereit, ob nun Vorsorgevollmacht, Betreuerbenennung oder Patientenverfügung, aber was passiert, wenn es zwischenzeitlich zu Gesetzesänderungen kommt? Dann ist guter Rat teuer. Personen, die schon in jungen Jahren genau wissen, wie sie ihren Nachlass regeln wollen, denen wird übrigens empfohlen, das frühzeitig zu tun. Denn die Kosten des Notars berechnen sich an dem Wert, der übertragen wird, und der ist beispielsweise zu Beginn des Berufslebens geringer als viele Jahre später.
Besonders viel Angst haben die Menschen, wenn es um die Frage eines Betreuers geht. Wer nicht im Vorfeld die Dinge durch eine Vorsorgevollmacht geregelt hat, bekommt in jedem Fall einen Betreuer. Zwar sind die Gerichte daran gehalten, zunächst in der Familie nach einer geeigneten Person zu suchen, aber wenn sich diese nicht findet, kommt ein vom Gericht eingesetzter Berufsbetreuer zum Einsatz. Wer somit verhindern will, dass es dazu kommt, verfasst eine Vorsorgevollmacht zugunsten einer Vertrauensperson. Gibt es eine solche Vertrauensperson nicht, kann zumindest noch über eine Betreuerbenennung nachgedacht werden, um dem Gericht verbindlich vorzuschreiben, wen es als Betreuer auswählen soll.
Rechtlich anders sieht es bei der Patientenverfügung aus. Das ist keine Vollmacht, sondern eine konkrete Handlungsanweisung an den Bevollmächtigten, Betreuer und an die Ärzte. Die Person, die eine Patientenverfügung erstellt hat, gibt ganz klar vor, was im Falle eines Falles konkret zu geschehen hat. Alle Beteiligten sind daran gebunden. Ein Notar kann auch hier beratend tätig werden, die Unterschrift beglaubigen oder die Verfügung beim Vorsorgeregister registrieren.
Oftmals stellen sich Menschen die Frage, ob man alles überhaupt so detailliert regeln muss. Natürlich gebe es keine gesetzliche Pflicht dazu, aber sobald Vermögen vorhanden sei, zum Beispiel eine Eigentumswohnung, Aktien oder wertvolle Möbel, mache das durchaus Sinn, so Notar Schroeder, die Dinge notariell zu regeln. Außerdem können sowohl privatschriftliche als auch notarielle Erklärungen jederzeit vom Betroffenen in seinem Sinne geändert werden.
Die Alternative: Hat man nichts, ist es egal. Oder man macht sich ein schönes Leben und gibt alles aus. Man weiß nie, wann es zu spät dafür ist.