Für Extra-Leistungen wie zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen oder Sprachunterricht dürfen Kita-Betreiber in Berlin künftig maximal 90 Euro pro Kind und Monat von Eltern verlangen. Dieser Betrag darf jedoch nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn auch Frühstück und Vesper angeboten werden.
Das sieht die Neuregelung der Zuzahlungen im Kita-Bereich vor, auf die sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Trägerverbände der Berliner Kitas geeinigt haben.
Die Neuregelung tritt zum 1. September in Kraft. Sie soll Eltern vor unangemessenen und nicht zu bewältigenden finanziellen Forderungen schützen.
Vorgesehen ist ein abgestuftes Modell, das jeweils klare Regelungen für Zusatzbeiträge von bis zu 30, 60 oder bis zu 90 Euro definiert. „Extra-Angebote sind in den Kindertagesstätten weiterhin möglich. Die Zusatzbeiträge müssen aber angemessen sein“, sagte die zuständige Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD).