Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin sollen grundsätzlich keine Arbeitsverträge mehr ohne sachlichen Grund befristet werden. Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hatte als für Personal Zuständiger einen entsprechenden Antrag im Senat eingebracht. Neben den Senatsverwaltungen setzen auch die Beteiligungsunternehmen des Landes diesen Beschluss um. Auch Bezirksverwaltungen sollten sich daran halten.
„Befristungen wurden in der Vergangenheit mitunter als verlängerte Probezeiten missbraucht. Für die Beschäftigten bedeutete das große Unsicherheit. Auch der Arbeitgeber verpasst damit eine wichtige Chance, Verbindlichkeit zu schaffen und Beschäftigte an sich zu binden“, so Kollatz-Ahnen. „Beschäftigten eine verlässliche Perspektive zu bieten, wird erheblich zur Attraktivität des Arbeitgebers Berlin beitragen.“
Ein Sachgrund kann etwa eine Beschäftigung als Vertretung, eine Trainee-Stelle im Anschluss an ein Studium oder eine Personalaufstockung in kurzfristigen Krisensituationen wie etwa in der Flüchtlingskrise sein. Stellen, die im Haushaltsjahr 2018/2019 sachgrundlos befristet eingeplant oder besetzt sind, können nur bis spätestens Ende 2019 unter dieser Prämisse verlängert werden. Mit dem nächsten Haushalt müssen anschließend die Voraussetzungen für unbefristete Arbeitsverträge geschaffen werden.