Während die einen zum Streik rüsten, die anderen für ein Streikrecht klagen, freuen sich die anderen, dass sie gar nicht streiken dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat gegen eine Lockerung des Streikverbots für Beamte entschieden und damit eine Klage von beamteten Lehrern zurückgewiesen. Das Streikverbot gehöre zu den Grundfesten des Beamtentums aus Rechten und Pflichten, da könne es keine Rosinenpickerei geben, sprich, die Vorteile wie Anstellung auf Lebenszeit und anschließende Alimentierung annehmen und gleichzeitig andere Rechte der Angestellten im Öffentlichen Dienst wahrnehmen. Während die Lehrergewerkschaft GEW prüft, ob sie vor den Europäischen Gerichtshof ziehen soll, begrüßt der Beamtenbund (dbb) den Richterspruch. Das sei „eine Stärkung des Berufsbeamtentums und der gesamten Verwaltung", sagt der saarländische dbb-Landeschef Ewald Linn.
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Foto: imago/Becker&Bredel
Kein Streikrecht
Politik - Kurz & Knapp
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