Bloggern geht es in erster Linie um Aufmerksamkeit, denn nur so lassen sich die Fans unterhalten und werden mehr. Mehr Leser und Zuschauer bedeuten mehr Einfluss. Mehr Einfluss bedeutet mehr Geld. Dabei gehen einige Blogger einen Schritt zu weit.
Erst kürzlich ging die Meldung durch sämtliche Nachrichtenkanäle: Eine schwangere Vloggerin aus den USA habe versehentlich ihren Freund erschossen. Die 19-jährige Mutter einer dreijährigen Tochter habe sich von ihrem Liebsten überreden lassen, für mehr Klicks einen gefährlichen Stunt auszuprobieren. Sie sollte ihm dabei mit einer Pistole in die Brust schießen, er wollte das Projektil mit einem dicken Buch abfangen. Jetzt ist er tot, sie im Gefängnis und eine Familie zerstört.
Da stellt sich die Frage, wie weit gehen Blogger für den vergänglichen Ruhm? Immer wieder müssen sich Gerichte mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigen, auch in Deutschland. Im Fall von Juliensblog ging es zum Beispiel um das Thema Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Der Youtuber stellte im Jahr 2015 ein Video über den Bahnstreik ins Netz, in dem er sich über die Lokführergewerkschaft mit nationalsozialistischen Sprüchen wie "vergasen sollte man die Mistviecher" lustig machte. Das Gericht in Tecklenburg verurteilte ihn daraufhin ein Jahr später zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Der selbsternannte Videokünstler zeigte auch nach seiner Verurteilung keine Einsicht und kommentierte gegenüber den Medien locker: "Ich habe schon Schlimmeres gemacht."
Tatsächlich hatte das Urteil für Julien sogar eine positive Begleiterscheinung, das Video erreichte neben seinen damals 1,3 Millionen Fans zusätzliche 800.000 Klicks in kurzer Zeit eine große Aufmerksamkeits- und Gewinnspanne, bei einem nachgewiesenen Jahreseinkommen von rund 90.000 Euro. Auch heute noch provoziert Julien gerne und erfreut damit seine treuen Follower (Zuschauer). Mal bezeichnet er John Webber als Hurensohn, dann kokst er im Livestream. Da ist es wohl nur eine Frage der Zeit, wann sich deutsche Gerichte erneut mit dem unverbesserlichen Juliensblog, seines Zeichens ein fiktiver Charakter, beschäftigen müssen.
In der Zwischenzeit macht ein Blogger aus Lahr von sich reden, der ebenfalls wegen Volksverhetzung angezeigt wurde, da er sich in zwei seiner Blogs abwertend über die deutsche Regierung geäußert hat. So schrieb er über eine Demonstration in Südwestdeutschland als Reaktion auf einen Terroranschlag in Istanbul: "Ist hier die Kanakei?" In einem anderen Beitrag nahm er konkret Stellung zu der Regierungspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Worten: "Merkel und ihre Regierung müssen zurücktreten. (...) Schmeißt die Leute sofort raus. Hier ist nicht Kanakenland." Als Reaktion darauf gab es gleich zwei Anzeigen gegen den Blogbetreiber und eine Verhandlung, der der Angeklagte aber aufgrund eines Infekts fernblieb. Ihm drohen 130 Tagessätze Geldstrafe, das entspricht etwa 4.000 Euro. Ein Urteil ist bisher nicht gefallen.
Strafen wegen Volksverhetzung
Die Liste an Vergehen von Bloggern in der Internetwelt ist lang, nicht immer geht es um Beleidigungen, Volksverhetzung und Nötigung. Manchmal können ihnen auch Online-Spiele zum Verhängnis werden. In Russland drohen einem 22-jährigen Vlogger deshalb sieben Jahre Haft. Er hatte sich in einer russisch-orthodoxen Kirche beim "Pokémon Go" spielen gefilmt und den Clip ins Netz gestellt. Der bekennende Atheist Ruslan Sokolowski muss sich nun wegen "Anstachelung zum Hass" und "Verletzung religiöser Gefühle" verantworten. Dabei habe der junge Russe niemanden beleidigen wollen und bot dem Gericht auch eine Entschuldigung an. 1,6 Millionen Klicks erreichte sein Video immerhin.
Nicht ganz so viele Klicks erntete Alpi T. mit seinem Youtube-Kanal "Alpi fährt". Dort nahm er waghalsige Motorradfahrten mit überhöhter Geschwindigkeit mit der Helmkamera auf. Das ging so lange gut, bis er einen 75-jährigen Fußgänger tot fuhr. Jetzt sitzt Alpi T. in Untersuchungshaft, hat von dem Unfall einen gelähmten Arm davongetragen und kann vor lauter Schuldgefühlen nicht mehr schlafen. Er bereut seine Tat, habe sich bei all seinen Raserfahrten immer gedacht "da passiert schon nichts".
Ein Gedanke, den so oder so ähnlich wohl auch alle anderen Blogger hatten, die bereits verurteilt worden sind oder noch auf ihr Urteil warten. Im Rausch des Augenblicks fühlen sie sich in der virtuellen Welt stark, sicher und euphorisch. Sie wollen ihr Publikum unterhalten, freuen sich über anerkennende Kommentare, viele Klicks und das schnelle Geld auf bekannten Videoplattformen wie Youtube, auf Snapchat oder in privaten Blogs. Doch die begeisterten Fans locken auch kritische Stimmen und kommt es dann zu einer Anzeige, kommt die Reue oft zu spät. Das Internet macht Blogger nicht unantastbar, es setzt sie stattdessen in eine Art Glaskasten und holt sie spätestens auf der Anklagebank schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Von Geldstrafen bis zum Freiheitsentzug reicht das Strafmaß je nach Vergehen.
Online gelten hierbei die gleichen Gesetze wie offline. Dabei nehmen Blogger wie Juliensblog bewusst in Kauf, anzuecken und in Schwierigkeiten zu geraten, schließlich ist Provokation das Konzept seines Kanals. Und das wollen die Zuschauer auch von ihm sehen. Anderen ist gar nicht bewusst, dass sie gerade gegen Gesetze verstoßen und durch ihre Beiträge und Videos Probleme bekommen können. Doch egal, ob als bewusste Entscheidung oder als unbewusster Vorgang aus einer Laune heraus, eines steht fest: Leugnen ist bei allen Vergehen zwecklos, denn die Beweise stehen ja, für jeden sichtbar, im Internet.
Sabrina Teske