Voraussichtlich 48 Parteien dürfen zur Bundestagswahl antreten, darunter auch Gruppen wie die Magdeburger Gartenpartei, Die Urbane. Eine HipHop Partei und das Bündnis Grundeinkommen. Insgesamt 40 Vereinigungen erteilte der Bundeswahlausschuss die Zulassung. Dazu kommen die Parteien, die bereits im Bundestag oder in Landtagen mit fünf oder mehr Abgeordneten vertreten sind, also CDU, CSU, SPD, Linke, Grüne, AfD, FDP und Freie Wähler. 24 Vereinigungen, die ihre Zulassung beantragt hatten, wurden vom Ausschuss unter Leitung des Bundeswahlleiters Dieter Sarreither abgelehnt. Teils hatten sie die Anmeldefrist verpasst oder andere formale Auflagen nicht erfüllt. So dürfen etwa die WasserPartei Deutschland-WPD und die Freie Heiden Partei Germany sich nicht den Wählern stellen. Bis Anfang dieser Woche konnten die Gruppen, die nicht zugelassen wurden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
POLITIK
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Bundestagswahl: Ohne Freie Heiden?
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