Die Verschärfungen bei Genehmigungen von Spielhallen sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem im April veröffentlichten Beschluss festgestellt. Gegen die verschärften Auflagen bei Genehmigungen hatten Spielhallenbetreiber aus Berlin, dem Saarland und Bayern geklagt. Dabei ging es vor allem um Einschränkungen wie etwa das Verbundverbot, wonach nicht mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex zusammengelegt werden dürfen, die Beschränkung der Anzahl zugelassener Spielgeräte oder das Abstandsgebot von 500 Metern zwischen Spielhallen, sowie ein Verbot in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Das höchste Gericht befand, dass der Gesetzgeber mit den Beschränkungen Gemeinwohlziele sowie Suchtprävention als legitime Ziele verfolge. Zudem halten die Richter den Eingriff in die Berufsfreiheit von Spielhallenbetreibern auch im Blick auf die fünfjährige Übergangsfrist für gerechtfertigt. Der saarländische Landtag hatte das neue Gesetz 2012 beschlossen. Somit endet die Übergangsfrist Mitte des Jahres.
POLITIK
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Folgenreiches Spielhallen-Urteil
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