Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik versuchte am 27. April 1972 eine Opposition, die Regierung durch einen Misstrauensantrag zu stürzen. Doch der siegessicheren CDU/CSU und ihrem Kanzlerkandidaten Rainer Barzel fehlten letztlich zwei Stimmen, SPD-Chef Willy Brandt blieb im Amt.
Am 26. April 1972 kam es in verschiedenen bundesdeutschen Städten zu spontanen Protestaktionen gegen die Unionsparteien und zu Sympathie-Kundgebungen für die sozialliberale Koalition und deren von der Opposition heftig kritisierten Ostpolitik. Denn für den folgenden Tag schien im Bundestag ein bis dahin beispielloser, historischer Vorgang unvermeidlich: ein Regierungssturz durch den Parteiwechsel von einigen Abgeordneten oder durch ein "paar kümmerliche Überläufer", wie es SPD-Fraktionschef Herbert Wehner in seiner unnachahmlichen Art formuliert hatte.
Zwei Tage zuvor, am späten Montagnachmittag, hatte die CDU/CSU-Oppositionsfraktion angeblich einstimmig den Beschluss gefasst, unter Berufung auf Artikel 67 des Grundgesetzes einen Antrag auf ein konstruktives Misstrauensvotum mit folgendem Wortlaut zu stellen: "Der Bundestag spricht Bundeskanzler Willy Brandt das Misstrauen aus und wählt als seinen Nachfolger den Abgeordneten Dr. Rainer Barzel zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident wird ersucht, Bundeskanzler Willy Brandt zu entlassen."
Das Besondere an diesem parlamentarischen Novum bestand darin, dass bei einem konstruktiven Misstrauensvotum, über das laut Verfassung frühestens 48 Stunden nach seiner Einreichung im Parlament abgestimmt werden durfte, nur dann ein Bundeskanzler vom Bundestag abgewählt werden konnte, wenn die Mehrheitsverhältnisse im Plenum gleichzeitig die Bestimmung eines neuen Kanzlers erlaubten.
Für den Erfolg ihres am Dienstagmorgen lancierten Antrages benötigte die Opposition die Mehrheit aller Bundestagsabgeordneten, also nicht nur der bei der Abstimmung Anwesenden. Enthaltung oder Nicht-Teilnahme wurden als Nein-Stimmen gewertet. Rainer Barzel brauchte demzufolge genau 249 Ja-Stimmen. Er wie auch die meisten politischen Beobachter waren sich nahezu sicher, dass der Oppositionschef Willy Brand als Bundeskanzler ablösen würde. Selbst im Regierungslager rechnete man mit dem Schlimmsten, da die CDU/CSU-Fraktion allein schon 246 Parlamentarier zählte und vorab mehrere FDP-Abgeordnete angekündigt hatten, für Barzel votieren zu wollen.
Stimmenthaltung
als Schachzug
In den Medien wurde spekuliert, dass es wahrscheinlich entsprechende Absprachen zwischen der Opposition und den FDP-Dissidenten gab. Rainer Barzel hatte natürlich bereits ein Schattenkabinett zusammengestellt und den Tagesablauf des 27. April 1972 nach dem erhofften Abstimmungserfolg minutiös vorplanen lassen. Um 15 Uhr wollte er die Ernennungsurkunde vom Bundespräsidenten entgegennehmen, eine Stunde später im Parlament den Amtseid schwören und schon um 17 Uhr ins damalige Kanzleramt, das Bonner Palais Schaumburg, einziehen.
Der sozialliberalen Regierungskoalition blieb an diesen turbulenten Tagen nur die Rolle des mehr oder weniger wehrlosen Polit-Statisten. Allerdings hatte sie sich für die Abstimmung auf eine Taktik festgelegt, die in Reihen der Opposition für reichlich Empörung sorgen sollte. Den Abgeordneten von SPD und FDP wurde vorgeschrieben, die geheime Abstimmung zu sabotieren, sprich, keine Stimme abzugeben. Auf diese Weise wollte man sicherstellen, dass nicht noch weitere Abweichler aus den eigenen Reihen für Barzel votieren konnten. Lediglich die Bundesminister nahmen an dem Urnengang teil, um dadurch etwaigen Barzel-Verweigerern aus dem Oppositionslager die Chance zu geben, etwas unauffälliger gegen den Antrag der eigenen Fraktion stimmen zu können.
Obwohl aus Kreisen der Regierungskoalition offiziell verlautbart wurde, man sehe der Abstimmung "mit Ruhe und Gelassenheit" entgegen, so schien der Sturz von Willy Brandt kaum zu verhindern. Schon bei ihrem Amtsantritt 1969 hatte die sozialliberale Regierung nur über eine vergleichsweise dünne Mehrheit von zwölf Stimmen im Parlament verfügt. Die schon wenig später begonnenen Abwerbungsversuche seitens der CDU zeitigten angesichts der von Brandt und Außenminister Walter Scheel eingeleiteten neuen Ostpolitik erste Erfolge. Es kam zu einer Reihe von Übertritten ins Oppositionslager, weil die Entspannungspolitik, die in den "Ostverträgen" und in der Verleihung des Friedensnobelpreises 1971 an Willy Brandt gipfelte, nicht nur durch die CDU/CSU, sondern auch von manchen Regierungsabgeordneten als "Ausverkauf deutscher Interessen" scharf kritisiert wurde.
Der ehemalige FDP-Minister für gesamtdeutsche Fragen, Erich Mende, war ebenso zur Union gewechselt wie beispielsweise Hubert Hupka, der sozialdemokratische Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen. Nachdem am 23. April 1972 der Abgeordnete Wilhelm Helms seinen Austritt aus der FDP-Fraktion verkündet hatte und allgemein damit gerechnet wurde, dass die beiden FDP-Abgeordneten Knut von Kühlmann-Stumm und Gerhard Kienbaum eigenen Bekundungen zufolge ebenfalls Willy Brandt die Unterstützung verweigern würden, rechnete die Opposition mindestens mit sicheren 249 Stimmen.
Anschuldigungen
wurden nie bewiesen
Als am Morgen des 27. April Altbundeskanzler Kurt Georg Kiesinger gegen zehn Uhr ans Rednerpult trat, um seitens der Opposition die Beweggründe für das Misstrauensvotum zu erläutern, war der Plenarsaal komplett besetzt, und die gesamte Republik hielt den Atem an. Die Ostverträge, sagte Kiesinger, gefährdeten das "große Anliegen der Wiederherstellung der Einheit des deutschen Volkes". Kiesingers Ausführungen sollten nur der Auftakt einer dreistündigen, bisweilen hitzigen Redeschlacht werden. Wobei sich auf Regierungsseite vor allem der bis dahin als Rhetoriker noch wenig in Erscheinung getretene Vizekanzler Walter Scheel als wortgewaltiger Verteidiger der Ostpolitik und Kritiker des auf Parteiwechseln basierenden Misstrauensvotums profilierte.
In der Außenpolitik befinde man sich nur "wenige Meter vor der Marke, hinter der die Gefahr der außenpolitischen Isolierung gebannt ist und eine gesicherte Entspannung der Lage in Mitteleuropa beginnt". Das Misstrauensvotum geißelte Scheel als "schäbiges Spiel" und als "Versuch, die Veränderung der politischen Verhältnisse ohne Wählerentscheid" herbeizuführen. "Das trifft", sagte Scheel, "unabhängig von der formalen Legitimität den Nerv dieser Demokratie." Und weiter direkt an Barzel gewandt: "Machen Sie unser Land und sich selber nicht unglücklich, indem Sie zur falschen Zeit mit den falschen Methoden eine Regierung etablieren wollen, deren Fundament sich auf politische Überläufer stützen müsste und deren Geburtsstunde vom Makel des Wortbruchs gezeichnet wäre."
Genau um 12.59 Uhr beendete CDU-Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel die Aussprache und rief zur namentlichen Abstimmung auf. Rund 20 Minuten später, genau um 13.22 Uhr, lag dann das Ergebnis vor. Und das schlug wie eine Bombe ein, denn Barzel erhielt nur 247 Stimmen und verfehlte damit die notwendige Vorgabe 249 um zwei Stimmen. "Ich stelle fest", sagte Kai-Uwe von Hassel, "dass der von der Fraktion CDU/CSU vorgeschlagene Abgeordnete Barzel die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder nicht erreicht hat." Stürmischer, noch leicht ungläubiger Applaus brandete sogleich aus den Reihen der SPD und FDP auf, während sich ein wie versteinert wirkender Rainer Barzel erhob, um zunächst Willy Brandt und anschließend Walter Scheel zum sensationellen Triumph zu gratulieren.
Da Helms und die beiden genannten FDP-Abgeordneten sofort klargestellt hatten, dass sie für den Antrag votiert hatten, mussten zwei Parlamentarier der Union Barzel ihre Stimme verweigert haben. Das brachte die Gerüchteküche schnell zum Brodeln. Im Juni 1973 gab der CDU-Abgeordnete Julius Steiner zu, für seine Stimmenthaltung 50.000 Mark erhalten zu haben. Angeblich von Karl Wienand, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Dies konnte jedoch nie nachgewiesen werden, auch nicht in einem Gerichtsprozess. Nach der Wende behauptete der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf in seinen Memoiren, dass das Ministerium für Staatssicherheit Steiner mit 50.000 Mark bestochen habe, weil die DDR zur Sicherung der Ostverträge Brandt unbedingt als Bundeskanzler im Amt halten wollte. Aus weiteren Stasi-Akten wurde der Verdacht abgeleitet, dass womöglich auch der CSU-Abgeordnete Leo Wagner Zahlungen der DDR für seine Stimmabgabe erhalten hatte.
Zwar hatte die Regierung den Misstrauensantrag überstanden, doch sollte sich schon einen Tag später bei der namentlichen Abstimmung über den Kanzleretat zeigen, dass SPD und FDP im Parlament über keine Mehrheit mehr verfügten. Es war die erste Abstimmungsniederlage der sozialliberalen Koalition, 247 zu 247 Stimmen. Neuwahlen waren zwangsläufig die Folge. Willy Brandt machte daher am 20. September 1972 von der in Artikel 68 des Grundgesetzes verankerten Vertrauensfrage Gebrauch. Das bewusste Scheitern der Vertrauensfrage machte Neuwahlen möglich, die Brandt grandios für die SPD gewann. Die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung erteilte damit der Ostpolitik der sozialliberalen Koalition ihren Segen.
Peter Lempert