Private Daten im Internet wie ein Facebook-Konto fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Das haben die höchsten deutschen Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Bei Briefen und Tagebüchern sei das üblich, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann. Mit diesem Urteil bekommen die Eltern eines toten Mädchens nach langem Rechtsstreit Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter. Facebook hält die Inhalte seit fünfeinhalb Jahren unter Verschluss. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Nachrichten Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Das Mädchen war 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Ob es ein Unglück war oder Suizid, ist unklar.
Facebook wollte die Konto-Inhalte nicht freigeben, weil die Freunde des Mädchens darauf vertraut hätten, dass die Nachrichten privat blieben.
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Bundesgerichtshof: Internet-Profil vererbbar
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