Das Rauchen von Wasserpfeifen, sogenannten Shishas, ist als alles andere als ungefährlich. Das hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, in ihrem jüngsten Drogenbericht hervorgehoben. „Shishas sind in den letzten Jahren bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter geworden", sagte Mortler, „aber noch immer hält sich bei vielen das Gerücht, dass der Rauch durch das Wasser gefiltert werde." Das sei natürlich Unsinn. Teilweise, heißt es im Drogenbericht, würde beim Rauchen von Wasserpfeifen sogar mehr Teer und Kohlenmonoxid aufgenommen als beim Rauchen von Zigaretten.
In einer Shisha wird spezieller Shishatabak mithilfe eines Stücks Holzkohle bei um die 100 Grad Celsius verschwelt. Dabei entsteht Kohlenmonoxid, ein geruchloses Gas, das bei einer zu hohen Konzentration zu Bewusstlosigkeit führt. Der Tabakrauch selbst wird durch die Rauchsäule der Shisha, das Wassergefäß und den Schlauch eingeatmet. Das Wasser in einer Shisha filtert lediglich wenige wasserlösliche Substanzen aus dem Tabakrauch. Im Rauch enthaltene gesundheitsschädliche Substanzen wie Nikotin, Benzol und Teer dagegen gelangen ungefiltert in die Lunge. Indem das Wasser den Tabakrauch abkühlt, kann der Rauch sogar tiefer inhaliert werden. Die zum Teil krebserregenden, im Rauch enthaltenen Substanzen können besonders tief in das Lungengewebe eindringen und selbst kleinste Lungengefäße schädigen. Beim Shisha-Rauchen wird darüber hinaus besonders viel Teer aufgenommen.
Der Berliner Senat hat im September dieses Jahres auf Betreiben von Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bestehende Ausnahmeregelungen für Shisha-Bars künftig zurücknimmt. Zudem sind restriktive Regelungen für den Genuss von E-Zigaretten geplant. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen künftig genauso behandelt werden wie Zigaretten. Sie dürfen dann in öffentlichen Räumen, zum Beispiel in Behörden oder in der Bahn, nicht mehr geraucht werden. Auch die aktuell geltende Ausnahmeregelung für Shisha-Bars soll wegfallen. Bislang war dort das Rauchen legal, in Zukunft müssen die Bars auch Nichtraucherbereiche einrichten oder ein reines Raucherlokal anmelden. Dann aber dürften sie keine Speisen anbieten, der Zutritt wäre ausschließlich Gästen über 18 Jahren gestattet. Stimmt das Abgeordnetenhaus innerhalb der nächsten Monate zu, könnte die neue Regelung schon im kommenden Jahr in Kraft treten.