Der Berliner Senat macht ernst mit der Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Die Justizverwaltung der Hauptstadt hat einen ersten entsprechenden Entwurf einer Gesetzesänderung für eine Bundesratsinitiative erarbeitet. Die Koalition will das Schwarzfahren damit von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit machen, für die ein Bußgeld zu zahlen ist – zusätzlich zum „erhöhten Beförderungsentgelt" von zurzeit 60 Euro. Wiederholungstäter müssten dann aber weder ein Strafverfahren noch eine mögliche Gefängnisstrafe fürchten. Ziel ist eigentlich, die Justiz von Bagatellen zu entlasten. Allerdings scheint das Ziel damit nicht erreicht zu werden: Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hatte kürzlich nämlich gefordert, das Schwarzfahren nicht einmal als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Nur das würde der überlasteten Justiz wirklich weiterhelfen.
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Schwarzfahrer nicht mehr in den Knast
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