Dass es viele Fußball-Freunde nervt, dass sich das Tauziehen um den Punktabzug des SV Waldhof Mannheim mindestens bis Ende März hinziehen wird, ist verständlich. Die Emotionalität, mit der die Debatte in den Internetforen geführt wird, ist fußballtypisch. Realistisch gesehen ist das, was sich derzeit abspielt, ein normaler Prozess. Der Deutsche Fußball-Bund hat den SV Waldhof aufgrund von Fan-Ausschreitungen während des Aufstiegsspiels gegen den KFC Uerdingen zu einer Geldstrafe sowie dem Abzug von drei Punkten bestraft. Dies ist das Resultat, nachdem die Mannheimer durch alle Instanzen hinweg Einspruch eingelegt haben. Vereine, die am Spielbetrieb einer vom DFB organisierten Liga teilnehmen, versichern vor dem Beginn einer Spielzeit, dass sie sich der Verbandsgerichtsbarkeit unterwerfen. Dies ist auch sinnvoll, ansonsten würde das öffentliche Rechtssystem vor Überlastung zusammenbrechen, weil jede Rote Karte vor einem Zivilgericht verhandelt würde. Eine Geldstrafe, die Vereine oftmals gegenüber undisziplinierten Spielern aussprechen, kennt beispielsweise das normale Arbeitsrecht nicht. Sperren für Feldverweise, die einen Spieler Einsatzprämien kosten und damit quasi einem temporären Arbeitsverbot gleichkommen, ebenfalls nicht. Der SV Waldhof moniert bei seiner Klage Formverstöße sowie die Tatsache, dass es keine festgelegte Obergrenze bei Punktabzügen gibt. Dies sei Willkür. Das Gericht hat in seiner ersten Verhandlung bereits angedeutet, dass er die Formalie für irrelevant hält und möglicherweise auch der weiteren Mannheimer Argumentation nicht folgen wird.
Absehbar ist bereits, dass die Mannheimer, sollten sie in der ersten Instanz nicht Recht bekommen, weitere Schritte gehen. Dies ist teuer und langwierig, setzt aber den DFB möglicherweise unter Druck. Das Verhalten des Regionalliga-Spitzenreiters ist dabei keinesfalls ehrenrührig. Die Offiziellen sind gar verpflichtet, jeglichen juristischen Rahmen auszuschöpfen, um Schaden von ihrem Verein abzuwenden. Dies ist für den gemeinen Fußball-Fan zwar nervig, ist aber eben einfach Bestandteil des deutschen Rechtssystems.