Mietpreisbremse, Milieuschutzgebiete, Vorverkaufsrecht oder Enteignung: Im Kampf um angemessene Mieten in Ballungsräumen wie Berlin geht es mit teils harten Bandagen zur Sache. Nun folgt ein weiterer Schritt: Der Berliner Mieterverein und die Mieterplattform wenigermiete.de unterstützen gemeinsam eine Klage gegen Mieterhöhungen nach Modernisierung.
Hintergrund: Beide Organisationen zweifeln an, dass die Umlage der Kosten auf die Mieter, wie sie seit den 1970er-Jahren möglich ist, verfassungskonform ist. Der Vermieter darf diese Kosten aufschlagen, auch wenn der Mieter sich gegen die Modernisierung ausspricht. „Das ist ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Vertragsfreiheit", so Rechtsexperten von wenigermiete.de. Der Mieter trage die Kosten, ein guter Teil der Wertsteigerung bleibe aber beim Vermieter.
Die geltenden Regeln erlauben es Vermietern, dem Mieter Modernisierungsmaßnahmen aufzuzwingen, egal ob dieser dies möchte oder nicht. Bis Ende letzten Jahres konnten jährlich elf, seit Anfang dieses Jahres können acht Prozent der Kosten durchgereicht werden – mit dem Effekt, dass der Mieter die komplette Modernisierung nach neun beziehungsweise zwölfeinhalb Jahren bezahlt hat. Danach läuft die ungewollt erhöhte Miete aber weiter. Mieterverein und wenigermiete.de unterstützen eine Klage, die aktuell in Berlin bei einem Amtsgericht liegt. Sollte der dortige Spruch der Argumentation folgen, müsste der Richter den Fall grundsätzlich vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.