Drei Euro für Schulbücher im Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger sind zu wenig. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat zwei Familien Recht gegeben. Das bedeutet: Schulbücher für die Oberstufe müssen Hartz-IV-Empfänger nicht mehr selbst kaufen. Geklagt hatten Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren Kinder beim Eintritt in die elfte Klasse Schulbücher für insgesamt 180 und 200 Euro anschaffen mussten. Die Jobcenter hatten eine Übernahme der Kosten abgelehnt, weil Schulbücher im Regelbedarf berücksichtigt seien.
Ob und welche Lernmaterialien Schüler selbst anschaffen müssen, ist sehr unterschiedlich geregelt. Auch die Bildungsgewerkschaft GEW habe keinen Überblick, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten, die für die Familien anfallen, durch die Jobcenter sicherzustellen.