In Frankreich klappt schon, was hierzulande noch Wunschdenken ist: Überstunden sollten zumindest im Mangelberuf Pflege steuer- und sozialabgabenfrei werden, forderte Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Mitte Mai. Schließlich sei Pflege oft nur noch durch Überstunden sicherzustellen. „So hätten die Pflegekräfte eine echte Anerkennung, die sie sofort im Geldbeutel spüren."
Noch gibt es jedoch grundsätzlichen Streit darum, wie Überstunden zukünftig ermittelt werden: Ein aktuelles Urteil des EU-Gerichtshofs verlangt, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen – nur so lasse sich überprüfen, ob und wie viele Überstunden anfielen. Bislang sind die Angestellten in den meisten Branchen selber dazu verpflichtet. Dabei bestehe die Gefahr, dass sie als „schwächere Vertragspartei" ihre Rechte nicht einfordern könnten oder sich das nicht trauten, so die EU-Richter. Die Umsetzung der von der EU geforderten Arbeitszeiterfassung ist Ländersache – Arbeitsminister Heil will nun prüfen, ob auch in Deutschland Gesetzesänderungen notwendig sind.