Im Verfahren um den umstrittenen Anstieg des Grubenwassers startet am 3. Juni ein Erörterungs-termin der besonderen Art. Gegen die erste Phase liegen mehr als 7.000 Einwendungen vor.
Die Herausforderung ist in mehrfacher Hinsicht beachtlich. Allein die Zahl der Einwendungen ist beeindruckend: 128 kamen von „Trägern öffentlicher Belange", also Gemeinden, Verbänden und anerkannten Vereinigungen. Dazu liegen genau 6.882 Einzel-Einwendungen vor.
Nach Ende der Frist (Januar 2018) sollen sich 56 Aktenordner mit knapp 20.000 Seiten an Einwendungen aufgetürmt haben. Und jeder Einwender hat das Recht auf Teilnahme an der Erörterung. Wie lange die sich hinziehen wird, ist folglich kaum abzuschätzen, weshalb eigens ein Großraumzelt in Ensdorf aufgebaut ist.
Wie alles in diesem Verfahren ist auch das umstritten, ebenso wie der Start des Erörterungstermins. „Dass das Oberbergamt diesen wichtigen Termin in einem Großzelt auf dem Gelände des Bergbaukonzerns RAG veranstalten will, der massive wirtschaftliche Interessen in diesem Verfahren hat, ist – vorsichtig ausgedrückt – unglücklich", merkt der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jochen Flackus, an. Nach dessen Überzeugung wären Verhandlungen auf „neutralem Boden" angemessen.
Auch die Stadt Saarlouis hat Zweifel angemeldet, ob mit der Wahl des Ortes die Neutralitätspflicht einer Entscheidungsbehörde gewahrt ist. Gleichzeitig wurde das Verfahren kritisiert. Vorgesehen sei, die Betroffenen nach Themen anzuhören, nicht nach der Art der Betroffenheit. Konkret bedeute das, dass Einwender, die sich in mehreren Belangen in ihren Rechten verletzt sehen – und dazu zählen beispielsweise die Kommunen – an einer Vielzahl von Terminen teilnehmen müssten. Sinnvoller wäre, beispielweise die Kommunen gesondert anzuhören.
Dauer der Groß-Anhörung offen
Kritik gab es auch an dem Termin am 3. Juni. Einerseits, weil der Termin nach den Kommunalwahlen vom 26. Mai angesetzt war, worin viele den Versuch sahen, das Thema aus dem Kommunalwahlkampf möglichst herauszuhalten. Immerhin waren die Wähler im hauptbetroffenen Kreis Saarlouis neben den Kommunalwahlen zur Direktwahl des Landrats und gleich zehn Bürgermeister-Direktwahlen aufgerufen. Zugleich war der Termin mitten in der Zeit bis zu den erwartbaren Stichwahlen angesetzt, weshalb der Anwalt der Gemeinde Nalbach eine Terminverlegung eingefordert hatte.
Das Oberbergamt hatte zuvor versichert, „mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, im geltenden rechtlichen Rahmen ein geordnetes, transparentes Verfahren" anzustreben.
Das Planfeststellungsverfahren läuft bereits seit zwei Jahren. Es geht um die Pläne der RAG, in einem ersten Schritt das Wasser bis zu einem Niveau von -320 Meter ansteigen zu lassen. Langfristig plant das Unternehmen, die Pumpen komplett abzustellen und die Gruben volllaufen zu lassen.
Das Unternehmen selbst hatte immer wieder betont, dass Trinkwasserschutz dabei „oberste Priorität" habe. Genau daran aber gibt es Zweifel. Vor einem Jahr wurde der Verein „Pro H20 Saar" gegründet, die Volksinitiative „Wasser ist Leben – Saar-Heimat schützen – Grubenflutung stoppen" hatte mehr als 5.000 Unterschriften gesammelt und damit den Landtag im vergangenen Oktober veranlasst, das Thema erneut zu diskutieren. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, Eugen Roth, hatte allerdings darauf hingewiesen, dass der Landtag nicht ins laufende Genehmigungsverfahren eingreifen dürfe.
In der Landesregierung besteht Einigkeit, dass jede Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser ausgeschlossen sein müsse. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) hatte von einem „ergebnisoffenen Verfahren" gesprochen. Eine Entscheidung müsse aber letztlich auch vor Gericht Bestand haben.