Mieter können ihre Reisekasse aufbessern, wenn sie ihre Wohnung im Urlaub untervermieten. Doch tun sie das ohne Erlaubnis, riskieren sie eine Abmahnung und im letzten Schritt sogar eine Kündigung, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Dies sei nur zulässig, wenn der Vermieter der Untervermietung vorab zustimmt. Bereits das Onlinestellen einer entsprechenden Anzeige gilt laut dem Verband als Vertragsbruch. Stimmt der Vermieter zu, kann er einen Zuschlag für den Untermieter verlangen. Zudem ist er berechtigt, die Person vorher kennenzulernen.
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Foto: Getty Images / franckreporter
Untervermieten ohne Erlaubnis ist Kündigungsgrund
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