Das im März angekündigte Gesetz gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit dem Gesetzentwurf unter anderem die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzen, wie ihr Ministerium bestätigte. Konkret geht es um Verträge, die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen" betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr – statt bisher zwei Jahre – anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken.
WIRTSCHAFT
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Verträge begrenzen
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