Der Himmel verdunkelt sich, es gewittert: Haushaltsgeräte ziehen wir bei solchem Wetter am besten aus der Steckdose. Aber wie verhält es sich mit Elektroautos? Mathias Zunk, Verbraucherexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gibt Auskunft.
Herr Zunk, darf man Elektroautos während eines Gewitters laden?
Bei einer nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik errichteten Ladeeinrichtung und eines den Vorgaben des Herstellers entsprechenden Ladevorgangs ist auch das Laden bei Gewitter möglich.
Aber?
Grundsätzlich sollte jeder, der sein Elektro-Auto in einer privaten Garage laden will, sein Stromnetz vorher von einem Elektroinstallateur prüfen lassen. Der GDV empfiehlt für das sichere und störungsfreie Laden den Einbau fest installierter Ladestationen, sogenannter Wallboxen, die mit einem Blitz- und Überspannungsschutz ausgestattet sind.
Wie oft ist es bisher zu einem solchen Schadenfall gekommen?
Dazu haben wir keine Zahlen. Zu den Schäden führt der GDV keine Statistik.
Wenn ein Blitz einschlägt und das Auto oder die Ladestation beschädigt werden, zahlt dann die Kaskoversicherung?
Private Ladestationen sind nicht über die Kfz-Versicherung, sondern über die Wohngebäudeversicherung geschützt. Schäden am Fahrzeug durch Blitzschlag sind in der Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt. Ob und gegebenenfalls in welchen Konstellationen der Kfz-Versicherer für Schäden durch Überspannung aufkommt, muss mit dem einzelnen Kfz-Versicherer geklärt werden.
Macht es versicherungsrechtlich einen Unterschied, ob man zu Hause lädt oder öffentlich?
Nein, das macht keinen Unterschied.
Worauf sollten E-Auto-Fahrende achten, damit Blitzschäden abgedeckt sind?
Halter von Elektrofahrzeugen sollten für den entsprechenden Schutz eine Kaskoversicherung abschließen und sich insbesondere informieren, welche Kosten bei einer Beschädigung des Akkus übernommen werden, also zum Beispiel, ob im Schadensfall der Neu- oder der Zeitwert des Akkus ersetzt wird. Manche Versicherer übernehmen nach einem Totalschaden die Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus, sofern der Autohersteller, der hier eigentlich in der Pflicht ist, die Entsorgungskosten nicht übernimmt.
Wie teuer ist es, Blitzschäden bei Elektroautos absichern zu lassen?
Die Prämiengestaltung obliegt den Versicherungsunternehmen.