25.04.2021
Der Goldlack ist ab
Viele Preisverleihungen trifft es hart, doch ist vielleicht kein Sturz so spektakulär wie der der Oscar-Verleihung. Noch keine zehn Millionen schauen sich die Übergabe der bekanntesten Filmtrophäe der Welt in den USA am 25. April im TV an. Das sind fast 60 Prozent weniger als im Vorjahr – und das war schon ein Allzeittief. Damit liegt die Quote der Show fast auf einem Level mit dem Musikpreis Grammy und schafft nur wenig mehr Zuschauer als der TV-Preis Emmy. Noch vor weniger als zehn Jahren schauten sich noch mehr als 40 Millionen Zuschauer die Show um den Academy Award an. Doch nach all den Diskussionen um „#OscarsSoWhite" und vor allem wegen der Auswahl der besten Filme, von denen kaum einer in Erinnerung bleibt, scheint das Publikum der Verleihung scharenweise regelrecht fortzulaufen.
Vor allem scheinen sich die Oscars immer weniger um die Kunstform Film zu drehen, als immer mehr um Politik. Gutes Beispiel ist der Antiklimax der 2021er-Verleihung. Die Produzenten konzipieren die Show in dem Glauben, dass der letzte Preis des Abends posthum verliehen wird – es wäre ein emotionaler Höhepunkt. So ist der im vergangenen Jahr mit 43 Jahren an Darmkrebs verstorbene Chadwick Boseman quasi als bester Hauptdarsteller für „Ma Rainey’s Black Bottom" gesetzt – doch er geht leer aus. Statt des beliebten Afroamerikaners zeichnet die Academy den 83-jährigen Sir Anthony Hopkins für „The Father" aus. Der Brite ist aber gar nicht vor Ort, um die Trophäe entgegenzunehmen, da selbst er davon ausgeht, leer auszugehen.
Zumindest in den anderen Kategorien versucht die Academy, sich keinen Vorwurf mehr wegen Sexismus oder Rassismus einzufangen. Der Regie-Oscar geht an die in China geborene Chloé Zhao für ihr Drama „Nomadland", der auch bester Film wird. Der bereits in „Get Out" brillierende Afroamerikaner Daniel Kaluuya erhält seinen Oscar für die Biografie „Judas and the Black Messiah". Als beste Nebendarstellerin wird die Koreanerin Youn Yuh-jung für den Spielfilm „Minari – Wo wir Wurzeln schlagen" ausgezeichnet. Ebenfalls an eine Frau geht der Oscar für das beste Originaldrehbuch: Emerald Fennell ist siegreich mit „Promising Young Woman". Die afroamerikanische Sängerin H.E.R. ist mit dem R’n’B-Stück „Fight For You" erfolgreich – eine ungewöhnliche Wahl bei den Oscars.
Nur zu gewöhnlich ist hingegen die Auswahl der Filme, die im Vorfeld nominiert sind. Die öde und sich selbst extrem ernst nehmende Künstler-Biografie „Mank" kommt in Schwarz-Weiß, aber ohne Leben daher und geht in zehn Kategorien ins Rennen. Letztlich geht die Film-Enttäuschung des Jahres mit zwei Statuen heim. „The Trial of the Chicago 7" hätte früher als großes Schauspielerkino gegolten und ist sechsmal nominiert, geht aber komplett leer aus. Der Film ist bei Netflix zu sehen.
Generell dürften die Streamingdienste die Gewinner der Oscar-Verleihung sein. Der beste Film „Nomadland" (neben Regie und Film auch beste Hauptdarstellerin) ist beim US-Anbieter Hulu zu sehen. Am meisten räumt jedoch wohl iTunes/Apple TV mit seinem Angebot ab: „Judas and the Black Messiah", „Minari – Wo wir Wurzeln schlagen", „Promising Young Woman" und „The Father" sind 23-mal nominiert.
05.04.2021
Wohnraum gesucht
Wie in kaum einer anderen Millionenstadt hierzulande, hat sich die Wohnsituation in Berlin dramatisch zugespitzt: Pulks von Menschen, manchmal Hunderte, pilgern zu Wohnungsbesichtigungen – alle eint, dass sie eine bezahlbare Bleibe suchen. Zugleich deutet die Lage auf eine verfehlte Wohnungsbaupolitik hin. Im vorigen Jahr zwischen Januar und September gab es deutlich weniger Baugenehmigungen – 13,7 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor. Potenzielle Investoren hat das entsprechend abgeschreckt. In Deutschlands größter Stadt, die Jahr für Jahr wächst, fehlt es schlicht an Wohnraum. Die Proteste um bezahlbaren Wohnraum gehen weiter. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen hat sogar ein noch größeres Ziel vor Augen. Seit Februar sammelt sie in der Hauptstadt Unterschriften für ihr Volksbegehren. Nach ihrem Willen sollen die Wohnungen großer Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius & Co. vergesellschaftet werden. Allein die Deutsche Wohnen vermietet 110.000 Wohnungen – und ist damit größtes Wohnimmobilienunternehmen in der Bundeshauptstadt. Die Bürgerinitiative will letztlich dadurch zwölf Prozent von Berlins Mietwohnungen der Spekulation entziehen und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen. Damit die nächste Hürde zum Volksentscheid am 26. September genommen werden kann, müssen bis Ende Juni 175.000 gültige Unterschriften zusammenkommen. Erst wenn Wohnraum wieder gemeinnützig verwaltet sei, könne die Wohnungskrise beendet werden, so die Argumentation. Alle Vermieter mit mehr als 3.000 Wohnungen sollen demzufolge enteignet und ihre Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Diese soll Gemeingut Wohnen heißen. Doch zu ihrer Schaffung müsste ein eigenes Gesetz erlassen werden.
Vonseiten der im Roten Rathaus vertretenen Parteien kam teilweise harsche Kritik. Während FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja den Entwurf als ruinös ablehnte und „bauen statt klauen" forderte, sprach der Berliner CDU-Chef Burkard Dregger von einer erneuten „Mietertäuschung" und von einem neuen Anlauf „gegen unsere Verfassung". Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil den Berliner Mietendeckel mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt.
Eine Entziehung von Eigentum wäre ein absolutes Novum. Das deutsche Grundgesetz sieht in Artikel 15 die „Vergesellschaftung von Eigentum" vor, aber davon wurde noch nie Gebrauch gemacht.
11.04.2021
Rolle vorwärts und zurück
Wenn zwei sich streiten, freut sich die Dritte. Als der CSU-Parteivorsitzende Markus Söder am 11. April seine Absicht bekundet, nun doch als Kanzlerkandidat in die Bundestagswahl 2021 ziehen zu wollen, entspringt ein öffentlich ausgetragener Machtkampf. Sein Kontrahent ist Armin Laschet, der seit Januar Vorsitzender der Schwesterpartei CDU ist – und dieser Vorsitz gilt als Erstzugriffsrecht, um als Kanzlerkandidat zu gelten. Während die beiden tagelang mit und über sich diskutieren, legt die Partei Bündnis 90/Die Grünen ganz geräuschlos nach. Am 19. April verkündet die einstige Öko-Partei, dass Annalena Baerbock den Kampf ums Kanzleramt aufnimmt. Damit bewirbt sich nicht nur erstmals eine Frau aus ihren Reihen um den zweithöchsten politischen Posten des Landes – es ist überhaupt das erste Mal, dass die Grünen mit einer konkreten Ansage antreten.
Bevor Bayerns Ministerpräsident Söder zur Rolle vorwärts ansetzt, betont er monatelang, dass sein Platz in München sei und er keine Ambitionen auf das Kanzleramt hege. Natürlich ist das die offizielle Lesart. Denn gerade mit seiner stringenten Linie zu Beginn der Corona-Pandemie erscheint er als geradliniger Macher und gewinnt viele Sympathiepunkte außerhalb seines angestammten Bundeslandes. Laschet hingegen wirkt wie ein Wendehals, der zuerst die Gefahr der Pandemie herunterspielt, dann zu schnell auf Lockerungen setzt und sich schließlich dem Lager der Hardliner anschließt. Erst in der Nacht zum 20. April beendet der Bundesvorstand der Unionsparteien den Konflikt – indem er mit 77,5 Prozent Armin Laschet als Unions-Zugpferd wählt. 31 Polit-Kollegen sprechen sich für Laschet aus, neun für Söder und sechs enthalten sich. Somit ist auf jeden Fall schon mal klar, dass sich bei den konservativen Kräften des Landes auch die konservative Sichtweise durchgesetzt hat, dass ein Mann Kanzlerin Angela Merkel nachfolgen sollte. Die Grünen wiederum wollen sich nicht an öffentlich ausgetragenen Schlammschlachten beteiligen – zu gut läuft es für die Partei, die bereits zwischen 1998 und 2005 mit in der Regierungsverantwortung saß. In Umfragen reiten sie von Erfolg zu Erfolg und sind in der berühmten Sonntagsfrage teilweise fast auf Augenhöhe mit CDU/CSU. Da das Spitzenduo Robert Habeck und Annalena Baerbock die gute Stimmung nicht trüben will, einigt man sich darauf, mit der 40-Jährigen als Spitzenkandidatin anzutreten. Dies wird am 19. April verkündet. Die SPD und ihr Spitzenkandidat Olaf Scholz dümpeln zu diesem Zeitpunkt bei Umfragen noch irgendwo bei 13 bis 16 Prozent herum.
14.04.2021
Ein gewagter Abzug
In Afghanistan geht eine Ära zu Ende: Nach der Rückzugsentscheidung der USA leitet die Nato das Ende ihres Einsatzes in dem krisengeschüttelten Land am Hindukusch ein. Der Entschluss des Atlantischen Bündnisses war nach einer Videokonferenz der Außen- und Verteidigungsminister der 30 Bündnisstaaten von Diplomaten bekannt geworden. Am 1. Mai soll demnach der Abzug beginnen.
Zuvor hatte US-Präsident Joe Biden verlautbaren lassen, dass die Vereinigten Staaten als größter Truppensteller in der Islamischen Republik ihre Soldaten nach 20 Jahren zum 11. September nach Hause zurückfliegen. An diesem Tag wurden die USA von terroristischen Anschlägen auf das World Trade Center in New York und das US-Verteidigungsministerium in Washington D.C. erschüttert. Mehr als 3.000 Menschen kamen ums Leben, etwa doppelt so viele Verletzte forderten die Anschläge. Das Datum markiert eine Zeitenwende. Für die Bündnispartner wäre eine Fortsetzung des Einsatzes deshalb nur noch mit enormen Zusatzkosten und Risiken verbunden gewesen.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte keinen Zweifel daran gelassen, dass mit dem Abzug der US-Soldaten der Rückzug der Bundeswehr einhergeht. „Wir haben immer gesagt: Wir gehen gemeinsam rein, wir gehen gemeinsam raus", sagte die frühere saarländische Ministerpräsidentin. Außenminister Heiko Maas (SPD) betonte, dass man die afghanische Regierung weiter mit Geld, militärischer Ausrüstung und Ausbildung unterstützen werde.
Unklar ist zu diesem Zeitpunkt, welche Konsequenzen der Nato-Rückzug für die Friedensverhandlungen mit den Taliban haben werde. Zu befürchten war, dass die Islamisten schon kurz nach dem internationalen Truppenabzug die Macht im Land an sich reißen könnten – was sich auch bewahrheitete.
10.000 Soldaten aus Nato-Staaten und Partnernationen waren bis zuletzt in Afghanistan stationiert. Vor allem unterstützten sie die demokratisch gewählte Regierung mit Präsident Aschraf Ghani an der Spitze im Kampf gegen die radikal-islamistische Taliban mit der Ausbildung und Beratung von afghanischen Sicherheitskräften. Deutschland war nach den USA mit 1.100 Soldaten der zweitgrößte Truppensteller.
Der Chef des Bundeswehrverbandes, André Wüstner, begrüßte den geplanten Abzug der Nato-Truppen und damit der deutschen Soldaten aus Afghanistan. Nun gehe es darum, eine sichere Rückkehr der Bundeswehr-Soldaten nach Deutschland zu organisieren. Der Verbandsvorsitzende forderte für dieses Vorhaben den Einsatz zusätzlicher Schutz- und Spezialkräfte. Wüstner forderte außerdem eine ehrliche Aufarbeitung des 20-jährigen Einsatzes. „Auch wenn vieles gut gelaufen ist, die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllt hat, gab es unbestreitbar eine Menge Fehler", sagte der in Afghanistan stationierte Oberstleutnant. Für die Bundeswehr endet in Afghanistan der verlustreichste und bedeutendste Einsatz ihrer Geschichte. 59 deutsche Soldaten verloren ihr Leben, 35 von ihnen wurden in Gefechten oder bei Anschlägen getötet. Am Hindukusch leistete die Bundeswehr ihren zweitlängsten Auslandseinsatz nach der Kosovo-Mission, die circa zwölf Jahre dauerte.
09.04.2021
Verlorene Stadt entdeckt
Eigentlich waren die Archäologen auf der Suche nach dem Totentempel von Pharao Tutanchamun. Stattdessen fanden sie im ägyptischen Luxor Anfang April eine 3.000 Jahre alte Stadt. Es handele sich um die größte antike Stadt, die jemals in Ägypten gefunden wurde, erklärte der Leiter der Mission, Sahi Hauass, in einer Mitteilung. „Die Entdeckung dieser verlorenen Stadt ist die zweitwichtigste archäologische Entdeckung seit dem Grab von Tutanchamun", sagte die Professorin für Ägyptologie an der Johns Hopkins Universität in den USA, Betsy Bryan. Das Grab des Pharaos war 1922 entdeckt worden. Der jetzige Fund gibt Bryan zufolge „einen seltenen Einblick in das Leben der alten Ägypter zu der Zeit, als das Imperium am reichsten war".
Die Siedlung stamme aus der Zeit des Königs Amenophis III., der von etwa 1391 bis 1353 v. Chr. im Alten Ägypten herrschte, teilte Hauass mit. Das belegen dem Archäologen zufolge auch ausgegrabene Gegenstände wie Lehmziegel mit Siegeln des Pharaos.
Die antike Stadt sei gut erhalten, „mit fast vollständigen Mauern und Räumen". Die Mauern seien teilweise bis zu drei Meter hoch. Die Archäologen hätten unter anderem Felsengräber, eine Bäckerei mit Öfen und Keramikbehältern sowie eine Werkstatt entdeckt. In der Werkstatt sollen demnach in einem Bereich Ziegel, in einem anderen Amulette als Dekoration für Tempel und Gräber hergestellt worden sein. Ein Wohn- und Verwaltungsviertel sei erst teilweise freigelegt worden. Die Stadt galt demnach als verloren: „Viele Auslandsmissionen haben nach dieser Stadt gesucht und sie nie gefunden", sagte Hauass. Aus historischen Quellen gehe hervor, dass die Siedlung aus drei Palästen von König Amenophis III. sowie dem Verwaltungs- und Industriezentrum des Imperiums bestanden haben soll. Der Archäologe sowie das ägyptische Antikenministerium hatten den Fund im Süden des Landes Anfang April verkündet.
Die Ausgrabung hatte Hauass zufolge im September 2020 begonnen – mit dem Ziel, den Totentempel von Tutanchamun zu finden. „Zur großen Überraschung des Teams tauchten in alle Richtungen Lehmziegelformationen auf", sagte der Mann, der als einer der einflussreichsten und kundigsten Archäologen Ägyptens gilt. Ägypten hat in jüngster Zeit eine Reihe archäologischer Entdeckungen publik gemacht. So waren im Februar bei Ausgrabungen im Nildelta Überreste einer antiken Brauerei freigelegt worden. Im Januar hatten Archäologen in der Totenstadt Sakkara bei Kairo zudem einen Totentempel und 50 weitere Sarkophage gefunden. Die Verkündigung antiker Entdeckungen soll auch die angeschlagene Tourismusbranche in Ägypten wiederbeleben. Die Wirtschaft ist von Tourismus-Einnahmen abhängig und hat während der Corona-Pandemie stark gelitten. Ein ähnliches Ziel verfolgte auch eine feierliche Prozession in Kairo. Dabei wurden die Mumien von 22 Königen und Königinnen aus dem alten Ägypten durch die Stadt transportiert, um in ein neues Museum verlegt zu werden.
29.04.2021
Ohrfeige für Gesetzgeber
Um das Klimaschutzgesetz hatten Bund und Länder hart gerungen. Doch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zufolge reicht dieses Gesetz nicht aus, um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, so wie es im Pariser Klimaabkommen vereinbart worden war. Denn ursprünglich wollte Deutschland die Klimaneutralität bis 2050 erreichen – mit einem entsprechenden Restbudget an Gigatonnen CO2. Die Karlsruher Richter argumentierten, Deutschland werde schon bis 2030 rund 90 Prozent dieses Budgets verbraucht haben, um die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu verringern. Folglich muss der Gesetzgeber nachbessern. Die obersten Verfassungsrichter bemängelten, dass im Klimaschutzgesetz lediglich detaillierte zulässige Emissionsobergrenzen für Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis 2030 aufgelistet seien. Welche Vorgaben aber ab 2031 greifen sollten, ließe das Gesetz offen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass so die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben würden. Angenommen Deutschland werde in den kommenden zehn Jahren sein CO2-Budget nahezu verpulvern, gäbe es nur zwei Möglichkeiten: Entweder schaffen wir es die Erderwärmung zu mindern, oder hierzulande müsste die Wirtschaft lahmgelegt werden. Doch solche weitreichenden Maßnahmen wie das Herunterfahren der hiesigen Wirtschaft würde die Grundrechte der jungen Beschwerdeführerinnen und -führer verletzen: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", argumentierte das Gericht. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheiten treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern". Es fehle bislang an „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität", hieß es.