Noch ist Marco Buschmann (FDP), der das Justizressort übernommen hat, als Minister eher ein unbeschriebenes Blatt. Der erfahrene Parlamentarier war seit 2009 Bundestagsabgeordneter, war drei Jahre lang parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion und Bundesgeschäftsführer seiner Partei.
Jetzt hat er die Seite gewechselt: Als Abgeordneter schießt man sich auf die Regierung ein, nimmt sich die Schwachstellen vor und zeigt Alternativen auf. Als Minister dagegen muss man gestalten, muss umsetzen, was der Bundestag beschließt, muss sich gegen Kritik behaupten und eine klare Linie ziehen.
Kann er das? Dem Einser-Juristen und erfahrenen Rechtsanwalt ist zuzutrauen, dass er den Überblick über sein Ressort hat. Sein Hauptinteresse gilt dem Schutz der Bürgerrechte. Er wandte sich als Abgeordneter gegen Netzsperren und die Vorratsdatenspeicherung, sprach sich für eine strenge Überprüfung bestehender Sicherheitsgesetze aus und engagierte sich schon früh in der Corona-Debatte, als es um Einschränkungen der individuellen Freiheit ging.
Im Zweifel für die Bürgerrechte
Heute sagt er: „Wenn sich die Gefahrenlage entspannt, müssen auch Maßnahmen zurückgefahren werden." Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März „alle tiefgreifenderen" Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Alles öffnen ist nicht vorgesehen, ist die Linie von Gesundheitsminister Lauterbach. So kam als Kompromiss zustande, dass das neue Infektionsschutzgesetz weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene erlaubt.
Einen Vorstoß unternahm Buschmann bei den Rechten von Transsexuellen. Er will wie im Koalitionsvertrag vorgesehen das vor gut 40 Jahren eingeführte Transsexuellengesetz abschaffen, wonach Betroffene für die Änderung ihres Geschlechtseintrags ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen, bei dem zwei Gutachten mit intimsten Fragen eingeholt würden. „Wir müssen Respekt vor diesen Menschen haben und ihnen diese teilweise entwürdigende Behandlung ersparen. Das ist unser Ziel." Buschmann betonte, die geschlechtliche Identität gehöre zur individuellen Persönlichkeit und werde durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Das sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Minister fügte hinzu: „Ich möchte im Übrigen jeden, der die Sache nicht so richtig ernst nimmt, bitten, sich mit Menschen zu unterhalten, die feststellen, dass sie sich nicht ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen." Ob das nun heißt, dass jeder seine geschlechtliche Identität selbst wählen kann und ab welchem Alter, hat Buschmann noch offen gelassen.