Im deutschen Luftraum sind immer mehr Drohnen unterwegs, meist Quadrocopter, also Flugobjekte mit vier Rotoren. Seit dem 1. Oktober ist ein Führerschein für alle Pflicht, die eine Drohne oder ein Modellflugzeug mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht fliegen lassen wollen. Denn je schwerer die Fluggeräte sind, desto mehr Schaden können sie anrichten.
Piloten meldeten im Umfeld großer Flughäfen bis Ende August 60 Zwischenfälle. 2016 gab es nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung 64 Vorfälle – im Gegensatz zu nur 14 im Jahr zuvor. Insgesamt rechnet die Flugsicherung mit knapp einer Million unbemannter Fluggeräte in deutschen Privathaushalten und Unternehmen.
Für die Prüfungsbescheinigung bei den vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stellen müssen künftige Drohnenpiloten Fragen in den Fachgebieten Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation beantworten.
Bislang gibt es bundesweit 18 solcher Stellen, darunter etwa Flugschulen und Ingenieurbüros. Wer ohne Führerschein erwischt wird, muss mit Bußgeldern von mehreren Hundert Euro rechnen.
Zusätzlich müssen nun auch alle Drohnen ab 250 Gramm gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
Generell gilt: Unbemannte Fluggeräte dürfen nur in Sichtweite des Steuernden und bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern geflogen werden. In und über sensiblen Zonen sind sie verboten, zum Beispiel an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über regierungsamtlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Einrichtungen wie Gefängnissen und Industrieanlagen.